Weiterer Giftgas-Angriff durch syrische Armee bestätigt

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Monatelang lief die Untersuchung, nun liegt der UNO-Bericht dem Sicherheitsrat vor. Assads Truppen warfen demnach Fassbomben mit Chlorgas ab.

Ein UNO-Untersuchungsbericht hat einen weiteren Chemiewaffen-Einsatz durch die syrische Armee bestätigt. Regierungstruppen hätten im März 2015 bei einem Angriff in Qmenas Giftgas eingesetzt, heißt es in dem Dokument. Es beruht auf einer monatelangen Untersuchung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW).

Nach den Expertenerkenntnissen warfen Helikopter Fassbomben ab, durch die dann Chlorgas freigesetzt worden sei. In dem Bericht werden zwar konkrete Luftwaffen-Einheiten genannt, die an der Operation beteiligt gewesen seien. Die Namen der Verantwortlichen konnten die UNO-Sachverständigen aber nicht ermitteln. Chlorgas verwandelt sich in der Lunge in Salzsäure und führt zu Verätzungen sowie Ersticken.

In einem früheren Bericht waren dem syrischen Regime bereits zwei Chlorgasangriffe - in Talmenes im April 2014 und in Sarmin im März 2015 - angelastet worden. Außerdem sollen Extremisten des Islamischen Staates (IS) Senfgas eingesetzt haben.

Russland stellt sich quer

Der Untersuchungsbericht könnte den Konflikt über Syrien im UNO-Sicherheitsrat weiter anheizen. Die Vetomacht Russland stellt sich quer gegen westliche Versuche, das Vorgehen des syrischen Regimes zu verurteilen. Moskau ist wegen seiner Beteiligung an den Bombenangriffen auf die strategisch wichtige Stadt Aleppo unter Druck geraten, die EU erwägt wegen der Gräueltaten in der früheren Millionenmetropole neue Sanktionen gegen Russland.

Der Einsatz von Chlorgas ist durch die seit 1997 geltende Chemiewaffenkonvention verboten. Syrien trat dieser internationalen Übereinkunft im Jahr 2013 bei. Damals versprach Syrien, seine Chemiewaffen zu zerstören. In einer vom UNO-Sicherheitsrat beschlossenen Resolution wurde Damaskus mit Zwangsmaßnahmen nach Artikel 7 der UNO-Charta gedroht, sollte es zu einem Einsatz von Chemiewaffen kommen.

(APA/Reuters/AFP)

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