Der wegen Völkermordes angeklagte einstige Serbenführer Radovan Karadzic darf sich nicht mehr selbst vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag verteidigen. Der Gerichtshof wies ihm einen Pflichtanwalt zu. Es reagierte damit auf den Boykott des Verfahrens durch Karadzic. Der Prozess wird bis zum 1. März 2010 vertagt, da sich der Pflichtverteidiger erst einarbeiten muss.
Eigentlich hätte bereits am gestrigen Mittwoch die erste Zeugenanhörung stattfinden sollen. Der Prozess hatte am 26. Oktober in Abwesenheit des Angeklagten begonnen. Karadzic boykottierte den Prozess mit dem Argument, er habe nicht genug Zeit gehabt, um seine Verteidigung vorzubereiten.
"Verfahren von Beginn an nicht fair"
Am Dienstag erschien er erstmals seit Beginn der Verhandlung vor Gericht und wiederholte seine Kritik am Verfahren: Es sei von Beginn an nicht fair gewesen, seine Grundrechte seien verletzt worden. Er benötige mehr Zeit. Der Vorsitzende Richter O-Gon Kwon wies die Einwände des Angeklagten zurück, unterbrach aber den Prozess, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
Karadzic, früherer Präsident der bosnisch-serbischen Republika Srpska, ist wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen während des Bosnien-Krieges in elf Fällen angeklagt. Das schwerste Einzelverbrechen ist das Massaker von Srebrenica, wo serbische Truppen 8000 bosnische Muslime ermordeten.
(Ag.)

Radovan Karadzic: Die lange Flucht des Kriegsherren
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