Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) hat am Dienstag eine öffentliche Anhörung zum Kosovo begonnen. Am ersten Tag präsentieren Vertreter Serbiens und des Kosovo ihre Argumente gegen und für die Unabhängigkeit des Kosovo. Der IGH soll auf Antrag der UNO-Vollversammlung ein Rechtsgutachten anfertigen. Allein die Anrufung des IGH in dieser Frage gilt als diplomatischer Erfolg Serbiens, das den Kosovo immer noch als seine südliche Provinz betrachtet.
Der Leiter der serbischen Expertendelegation, Dusan Batakovic, bezeichnete zu Beginn der Anhörung die Verkündung der Unabhängigkeit des Kosovo als "Herausforderung für die völkerrechtliche, auf den Prinzipien der Souveränität und der Gebietseinheit beruhenden Ordnung". Dadurch seien die (Kosovo-)Serben vom staatsbildenden Volk in Serbien gegen ihren Willen zur Minderheit im eigenen Staat geworden, erklärte Batakovic.
Der argentinische Völkerrechtsexperte Marcelo Cohen, der ebenfalls dem Belgrader Expertenteam angehört, meinte, dass weder die UNO-Vollversammlung und der Sicherheitsrat noch irgendeine andere internationale Organisation bisher die Loslösung eines Gebietes von einem Staat auf jene Weise akzeptiert hätte, wie dies im Falle des Kosovo geschehen sei.
Die Delegation des Kosovo wird vor dem IGH als "Autoren der einseitig angenommenen Unabhängigkeitserklärung" auftreten. Den Ankündigungen nach werden sie zu beweisen versuchen, dass Belgrad wegen der jahrelangen anhaltenden Verletzung der Menschenrechte von Albanern das Recht auf den Kosovo verloren habe.
Mehr als 30 Staaten
An der bis zum 11. Dezember laufenden Anhörung nehmen neben Serbien und dem Kosovo weitere 29 Staaten teil, zum ersten Mal in einem IGH-Verfahren auch alle fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates, von denen drei - Frankreich, Großbritannien und die USA - den Kosovo anerkannt haben. Sie alle werden jeweils 45 Minuten für ihre Argumente bekommen. Österreichische Vertreter werden ihre Argumente für die Anerkennung des Kosovo am Donnerstagvormittag vorstellen.
Auftrag der Vereinten Nationen
Die UNO-Vollversammlung hatte den IGH auf Antrag Belgrads im Oktober 2008 mit der Anfertigung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Ersucht wurde um eine Antwort auf folgende Frage: "Steht die einseitige Unabhängigkeitserklärung durch die vorübergehenden Institutionen der Selbstverwaltung im Kosovo im Einklang mit dem internationalen Recht?"
Das Gutachten, das Mitte 2010 vorliegen dürfte, ist für die UNO-Mitgliedstaaten nicht bindend, dürfte sich aber auf die weitere internationale Anerkennung des jüngsten Staates Europas bedeutend auswirken. Der Kosovo wurde bis dato von 63 Staaten anerkannt.
(APA)

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