Deutsche Eliteeinheit dirigierte Luftschläge

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Rotes Kreuz nannte Angriff bereits „völkerrechtswidrig“, als zu Guttenberg ihn noch für „angemessen“ hielt.

Berlin. In Deutschland hält die Aufregung über den von der Bundeswehr angeforderten Luftangriff auf zwei Tanklastzüge nahe Kunduz in Nordafghanistan am 4.September unvermindert an. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), dessen Vorgänger Franz Josef Jung (CDU) die Affäre bereits sein Amt im Arbeitsministerium der neuen Regierung gekostet hat, ist erneut in Erklärungsnot. Er soll bereits am 6.11. einen kritischen Bericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) mit Angaben über die hohe Zahl ziviler Opfer erhalten haben – wenige Stunden vor der Pressekonferenz, auf der zu Guttenberg den Angriff als „militärisch angemessen“ bezeichnete.

Diese Einschätzung hat zu Guttenberg inzwischen revidiert. Vorangegangen waren Enthüllungen über schwere Informationspannen, die Entlassung von Bundeswehr-Chef Schneiderhan und Staatssekretär Wichert sowie der Rücktritt Jungs.

Neben der Frage, ob das Verteidigungsministerium gezielt Informationen verheimlicht hat, geht es um die Rechtfertigung der Angriffe. Fast täglich kommen neue Berichte und Fakten ans Licht. Laut „stern“ hatte das Rote Kreuz bereits Anfang November in dem „streng vertraulichen“ Bericht festgestellt, dass der von Bundeswehroberst Georg Klein angeordnete Angriff nicht „im Einklang mit dem internationalen Völkerrecht“ stand. Dafür habe es bei dem Bombardement zu viele zivile Tote gegeben. Im Anhang listet das IKRK die Namen von 74 toten Zivilisten auf, darunter auch acht-, zehn- und zwölfjährige Kinder.

„Keine unmittelbare Bedrohung“

Das Rote Kreuz erachtet es als „unwahrscheinlich“, dass die von Taliban gekaperten Tanklaster zu fahrenden Bomben umfunktioniert und gegen die Bundeswehr eingesetzt werden sollten. Die Lkw seien vielmehr entgegen der Fahrtrichtung zu dem deutschen Feldlager in einer Sandbank festgesteckt, als sie bombardiert wurden. Für das deutsche Feldlager bei Kunduz bestand demnach keine „unmittelbare Bedrohung“.

Wie am Donnerstag weiters bekannt wurde, soll die deutsche Bundeswehr-Eliteeinheit KSK („Kommando Spezialkräfte“) maßgeblich an dem Angriff beteiligt gewesen sein. Die „Bild“-Zeitung meldete unter Berufung auf Bundeswehrkreise und Armeeberichte, in Kunduz sei der gesamte Einsatz aus einem Kommandostand einer geheimen Einheit „Task Force 47“ (TF47) geführt worden. Diese bestehe zur Hälfte aus KSK-Elitesoldaten.

Die genaue Zahl der getöteten Zivilisten ist umstritten. Ein Untersuchungsbericht der afghanischen Regierung sprach von 30 zivilen Opfern, ein geheimer Nato-Bericht geht von bis zu 142 Toten insgesamt aus. Laut Anwalt der Opferfamilien sind bei dem Angriff mindestens 137 Zivilisten getötet worden. „Wir haben allein 91 Witwen und 163 Waisenkinder registriert“, sagt der afghanischstämmige Anwalt Karim Popal aus Bremen. 22 Personen würden seit dem 4.September vermisst.

Berlin plant Entschädigung

Der Opferanwalt, der sechs Wochen lang in Kunduz recherchierte, fordert von der Bundesregierung die Einrichtung eines Entschädigungsfonds. „Wir haben Ausweisdokumente von Opfern und Angehörigen und die Personalien aufgenommen“, so Popal. „Wir sind auch bereit, DNA-Tests durchzuführen.“

Berlin hat bereits eine finanzielle Entschädigung von Opfern und Hinterbliebenen angekündigt. Ein Untersuchungsausschuss soll die Vorgänge rund um den Luftangriff klären. Außerdem prüft die Bundesanwaltschaft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den verantwortlichen Oberst.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.12.2009)

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