USA: Oberstes Gericht öffnet Schleusen für Wahlspenden

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Das Höchstgericht hebt die Schranken für die Wahlkampffinanzierung durch Firmen auf. Kritiker befürchten eine Tendenz zur Bestechung. Präsident Barack Obama reagierte erbost.

WASHINGTON (vier). Die Republikaner schwelgten im Triumph über das Urteil der Höchstrichter, für die Demokraten haben sich die Perspektiven für die Kongresswahlen im November weiter verschlechtert. Der Oberste Gerichtshof hat am Donnerstag in einem aufsehenerregenden Grundsatzurteil die Beschränkung der Wahlkampffinanzierung aufgehoben und damit die Schleusen für Spenden der Wirtschaft geöffnet. Die Unternehmen unterstützen üblicherweise stärker republikanische Kandidaten, während die weniger potenten Gewerkschaften für demokratische Bewerber eintreten.

Restriktionen widersprächen der Meinungsfreiheit, argumentierte der Supreme Court in einer knappen Entscheidung von fünf gegen vier Stimmen, die zwei frühere Urteile des Höchstgerichts revidierte. Der konservative Flügel hatte sich gegen den liberalen durchgesetzt. Er stellte das Grundrecht höher als die Bedenken vor einem Missbrauch.

Im Namen der Minderheitsfraktion erklärte Richter John Paul Stevens, das Urteil drohe die Integrität der Institutionen zu unterminieren. Kritiker befürchten eine Tendenz zur Korruption.

Scharfe Replik Obamas

Präsident Barack Obama reagierte erbost: „Der Oberste Gerichtshof hat grünes Licht für einen neuen Ansturm von Lobbygeldern auf unsere Politik gegeben. Das ist ein großer Sieg für die Ölmultis, die Wall Street, die Versicherungskonzerne, die in Washington täglich ihre Macht einsetzen, um die Stimmen der Amerikaner zu übertönen.“

Die Bundeswahlkommission hatte den Präzedenzfall geliefert, als sie während des Präsidentschaftswahlkampfs die Ausstrahlung eines Dokumentarfilms über Hillary Clinton untersagte. Die Vereinigung „Citizens United“ zog dagegen vor Gericht.

Bisher funktionierte die Finanzierung über indirekte Kanäle: Firmen leiteten Spenden an „Aktionskomitees“ weiter. Nun können sie offen operieren; das Urteil zwingt sie nur, sich zu deklarieren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2010)

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