Ungarn beschließt umstrittene Doppelstaatsbürgerschaft

Ungarn beschließt umstrittene Doppelstaatsbürgerschaft
Ungarn beschließt umstrittene Doppelstaatsbürgerschaft (c) EPA (Imre Foeldi)
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Das ungarische Parlament hat dafür gestimmt, dass künftig Angehörigen ungarischer Minderheiten in den Nachbarländern die Staatsbürgerschaft verliehen werden kann. Die Slowakei plant Gegenmaßnahmen.

Das ungarische Parlament hat am Mittwoch für die umstrittene Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes gestimmt. Demnach kann Angehörigen ungarischer Minderheiten in den Nachbarländern künftig eine Doppelstaatsbürgerschaft verliehen werden. 97,7 Prozent der Abgeordneten stimmten dafür.

Das Gesetz sieht vor, dass in Zukunft auch Personen die ungarische Staatsbürgerschaft erhalten können, die nicht im Land leben, unter deren Vorfahren aber mindestens ein ungarischer Staatsbürger war, und die zudem die ungarische Sprache beherrschen. Bisher konnten nur solche nicht im Land lebende Personen die ungarische Staatsbürgerschaft erhalten, die sie schon einmal besessen hatten, bzw. damit rückwirkend auch ihre Nachfahren. Das ungarische Wahlrecht wird von der jetzigen Änderung nicht tangiert, da auch bisher nur ungarische Staatsbürger wahlberechtigt sind, die im Land selbst ihren Wohnsitz haben. Auch die Bestimmungen zur Sozialversorgung bleiben unverändert.

Die Gesetzesänderung ist auf die rund 2,5 Millionen Ungarn zugeschnitten, die in den Nachbarländern - vor allem in der Slowakei und Rumänien - als Minderheiten leben. Das Staatsgebiet Ungarns hatte vor dem Friedensvertrag von Trianon 1920 diese Siedlungsgebiete umfasst, so dass sich unter den Vorfahren dieser Ungarn auf jeden Fall ungarische Staatsbürger befinden. Das Gesetz soll symbolisch am Nationalfeiertag, dem 20. August, in Kraft treten, wird aber erst ab Anfang des kommenden Jahres umgesetzt.

Slowakei empört über Gesetzesänderung

Das slowakische Parlament plant als Reaktion auf die ungarische Gesetzesänderung seinerseits eine Änderung des slowakischen Staatsbürgerschaftsgesetzes. Darin soll festgelegt werden, dass die Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft zum Verlust der slowakischen führt.

Damit sollen offenbar die rund 500.000 Angehörigen der ungarischen Minderheit im Land davon abgehalten werden, die ungarische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Aus den anderen Nachbarländern Ungarns hatte es keine Proteste gegen die Gesetzesänderung gegeben.

(Ag.)

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