Urteil: Hotel darf NPD-Chef Hausverbot erteilen

Gericht: Hotel darf NPD-Chef Hausverbot erteilen
Gericht: Hotel darf NPD-Chef Hausverbot erteilen (c) Reuters (Johannes Eisele)
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Der Chef der rechtsextremen deutschen NPD, Udo Voigt, hat Hausverbot in einem brandenburgischen Hotel. Mit einer Klage dagegen ist er nun vor Gericht abgeblitzt.

Der Vorsitzende der rechtsextremen deutschen NPD, Udo Voigt, ist mit seiner Klage gegen einen Hotelier im brandenburgischen Bad Saarow gescheitert. Das Hotel hatte ein Hausverbot gegen ihn verhängt. Das Landgericht Frankfurt/Oder erklärte das am Dienstag für rechtens.

Das Hotel sei befugt gewesen, den rechtsextremen Politiker "im Hinblick auf die polarisierende Wirkung der NPD in der Bevölkerung" auszuschließen, weil es um das eigene Erscheinungsbild besorgt gewesen sei. Die Richter räumten ein, dass Hotels mit einem Hausverbot in das Persönlichkeitsrecht eines Gastes eingriffen. Allerdings sei dies nicht automatisch widerrechtlich, sondern müsse gegen das Hausrecht der Herberge abgewogen werden.

"Nicht mit Wohlfühlerlebnis vereinbar"

Der Hotelier hatte darauf verwiesen, dass die NPD stark polarisiere. "Die politische Überzeugung von Herrn Voigt ist mit dem Ziel unseres Hauses, jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten, nicht zu vereinbaren", schrieb er dem Parteichef. Nach Auffassung der Richter greift auch das Gleichstellungsgesetz in diesem Fall nicht.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte die Entscheidung. Die Aufnahme von Mitgliedern extremistischer Gruppierungen sei eine Gewissensfrage, die jeder Hotelier für sich beantworten müsse, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Ein Hotelier, der eine solche Reservierung ablehne, verhalte sich korrekt und habe die volle Unterstützung des Verbandes. "Auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches herrscht in unserem Land Vertragsfreiheit", erklärte Hartges. Der Unternehmer sei nicht verpflichtet, Verträge zu schließen.

(Ag.)

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