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Festnahme Kadyrows? – „Unrealistisch“

22.06.2010 | 18:51 |  JUTTA SOMMERBAUER (Die Presse)

Anklage gegen drei mutmaßliche Täter im Mordfall Israilow steht bevor.

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Wien. Die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Wien gegen drei Tschetschenen im Mordfall Umar Israilow steht kurz bevor. Die Akten seien in der „Enderledigung“, sagte Michaela Schnell, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, am Dienstag der „Presse“. Wann genau der Prozess beginnt und was den drei in U-Haft sitzenden Männern vorgeworfen wird, wollte Schnell nicht sagen.

Die drei Hauptverdächtigen werden beschuldigt, den Mord an dem tschetschenischen Asylwerber Umar Israilow – einem ehemaligen, abtrünnigen Mitarbeiter von Republikchef Ramsan Kadyrow – am 13.Jänner 2009 in Wien-Floridsdorf geplant und durchgeführt zu haben.

Kadyrow selbst muss vorerst keine rechtlichen Folgen fürchten. Dabei hatte ihn ein brisanter Bericht des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) zuletzt beschuldigt, Auftraggeber des Mordes gewesen zu sein. Experten – wie der UN-Berichterstatter für Folter, Manfred Nowak, in der aktuellen Ausgabe des „Spiegel“ – fordern deshalb einen internationalen Haftbefehl gegen Kadyrow. Schließlich gebe es genügend Hinweise für dessen Verwicklung in Menschenrechtsverletzungen und Folter. Auch Israilow gab vor seinem Tod mehreren Behörden zu Protokoll, Kadyrow habe ihn 2003 misshandelt.


Staatschefs genießen Immunität

Die Einleitung eines internationalen Haftbefehls ist freilich alles andere als einfach, wie der Wiener Völkerrechtler Stephan Wittich erklärt – noch schwieriger sei seine Exekution. Zentrale Staatsorgane wie Präsidenten, Regierungschefs und Außenminister genießen im Amt absolute Immunität. Wie die Sachlage bei anderen Staatsorganen sei, sei „relativ strittig“.

Im Fall Kadyrow – als Präsident einer russischen Teilrepublik – könne man davon ausgehen, dass auch für ihn Immunität gelte. „Wenn er in offizieller Funktion unterwegs ist, könnte der Haftbefehl nicht vollstreckt werden.“ Anders sei jedoch die Sachlage, wenn Kadyrow privat – etwa im Urlaub oder zu Besuch bei Freunden – im Ausland angetroffen werde.

Wittichs Fazit zu den Chancen, Kadyrow vor Gericht zu stellen: „Rechtlich gering, praktisch noch geringer.“ Dennoch sei auch der symbolische Wert eines internationalen Haftbefehls nicht zu unterschätzen, sagt der Völkerrechtler: „Auch wenn der Erlass nicht bis ans Ziel führt: Die Opfer sehen, dass etwas unternommen wird.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2010)

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