Argentinien: Erstes Land Lateinamerikas mit Homo-Ehe

Argentinien Erstes Land Lateinamerikas
Argentinien Erstes Land Lateinamerikas(c) AP (Natacha Pisarenko)
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Der argentinische Senat stimmte am Donnerstag nach stundenlangen Debatten für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Opposition, Teile der Medien und die Kirche waren gegen die Novelle Sturm gelaufen.

Argentinien führt als erstes Land Lateinamerikas die Homo-Ehe ein. Der argentinische Senat stimmte am Donnerstag nach stundenlangen Debatten für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Insgesamt 33 Senatoren votierten für den Gesetzentwurf, 27 stimmten dagegen, drei Abgeordnete enthielten sich. Das Gesetz erlaubt gleichgeschlechtlichen Paaren auch, Kinder zu adoptieren.

"Das ist ein historischer Tag", sagte Miguel Pichetto von der regierenden peronistischen Gerechtigkeitspartei. "Das ist das erste Mal, dass wir ein Gesetz für eine Minderheit erlassen." Vor dem Senatsgebäude hatten sich hunderte Demonstranten eingefunden, die sich bei der Bekanntgabe des Votums in die Arme fielen und "Gleichheit!" riefen.

Opposition und Kirche laufen Sturm

Große Teile der Opposition, Teile der Medien und vor allem die in Argentinien besonders konservative katholische Kirche liefen jedoch Sturm gegen die Novelle. Am Vortag hatten sich Schätzungen von Medien zufolge etwa 50.000 Menschen an einer Protestkundgebung vor dem Parlament in der Hauptstadt Buenos Aires beteiligt.

In Argentinien sind rund 90 Prozent der Einwohner katholisch. Der Abstimmung waren heftige Proteste der katholischen Kirche vorausgegangen. Das Abgeordnetenhaus hatte der Reform, die gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe erlaubt und damit die gleichen Rechte einräumt wie heterosexuellen Paaren, bereits Anfang Mai zugestimmt.

Dezember: Erste Homo-Ehe gestoppt

Im Dezember hatte eine argentinische Richterin die erste gleichgeschlechtliche Hochzeit Lateinamerikas gestoppt. Alex Freyre und José María Di Bello hatten zunächst Recht bekommen und konnten ein Aufgebot bestellen. Entgegenstehende gesetzliche Regeln wurden für verfassungswidig erklärt. Eine Richterin gab jedoch dem Antrag eines Bürgers statt, die Genehmigung für die Eheschließung für nichtig zu erklären.

(Ag/Red.)

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