Für den Wikileaks-Gründer wird es eng: Ein Gericht in London hat seiner Überstellung nach Schweden zugestimmt. Assange wird Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
Ein Gericht in London hat der Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange an die schwedische Staatsanwaltschaft zugestimmt. Die Entscheidung wurde am Donnerstag gefällt. Der Australier legte Berufung ein.
Gegen Assange besteht ein EU-weiter Haftbefehl wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung. Er hat die Vorwürfe gegen ihn stets bestritten und sich vehement gegen eine Auslieferung nach Schweden gestemmt.
Wikileaks-Gründer wird Berufung einlegen
Assange wird gegen den Beschluss des britischen Gerichts Berufung einlegen, wie ein Anwalt des Wikileaks-Gründers am Donnerstag erklärte. Das Gericht muss danach innerhalb von 40 Tagen entscheiden, ob es die Berufung annimmt.
Zumindest bis zu dieser Entscheidung kann Assange vorerst in Großbritannien bleiben, wo er seit Dezember unter strengen Auflagen auf dem Anwesen eines Freundes lebt.
Assange vermutet politische Motive hinter seiner Strafverfolgung. Seine Anwälte behaupten, dass ihren Mandanten in Schweden kein faires Verfahren erwarten würde.
Angst vor Auslieferung an USA
Der Australier befürchtet zudem, dass Schweden ihn letztlich an die Vereinigten Staaten ausliefern könnte. Die US-Justiz prüft derzeit rechtliche Schritte gegen Assange wegen der Publikation geheimer Regierungsdokumente über Wikileaks.
(Red.)