Ungarn: Nationalstolz und Gott in neuer Verfassung

Ungarn: Nationalstolz und Gott in neuer Verfassung
Ungarn: Nationalstolz und Gott in neuer VerfassungUngarn-Flagge hinter dem Parlament in Budapest (c) AP (Bela Szandelszky)
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Die regierende rechtskonservative Fidesz-Partei plant den Umbau des ungarischen Grundgesetzes. Fidesz verfügt im Parlament über eine Zwei-Drittel-Mehrheit und kann über eine neue Verfassung im Alleingang bestimmen.

Die in Ungarn regierende rechtsnationale Partei Fidesz will in der neuen Verfassung unter anderem den Nationalstolz und die Berufung auf Gott verankern. Dies geht aus vorläufigen Plänen der Partei hervor, wie ungarische Tageszeitungen am Donnerstag berichteten. Die Partei verfügt im Parlament über eine verfassungsgebende Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Abstimmung dazu ist im April geplant.

In der Präambel der neuen Verfassung sollen der "Stolz" auf den Staatsgründer, König Stephan (969 bis 1038), und der "Respekt" vor der "Heiligen Krone" verankert werden; außerdem der Stolz auf die Vorfahren, die für Freiheit und Unabhängigkeit gekämpft und Europa geschützt hätten, sowie auf die historischen Leistungen der Ungarn. Das erste der vier Kapitel der Verfassung soll entweder den Titel "Nationales Glaubensbekenntnis" oder "Nationale Deklaration" tragen - hierzu sei noch keine Entscheidung gefallen.

"Ungarn" statt "Republik Ungarn"

Die Pläne der Fidesz sehen außerdem vor, dass der Verfassungstext mit dem ersten Vers der ungarischen Nationalhymne ("Gott segne den Ungarn") beginnt. Der Name des Landes soll im neuen Grundgesetz offiziell nicht mehr "Republik Ungarn" (''Magyar Köztársaság''), sondern nur noch "Ungarn" ("Magyarország") lauten. In einem gesonderten Satz wird Ungarn trotzdem als "unabhängiger demokratischer Rechtsstaat und Republik" definiert, in dem die Macht vom Volk ausgeht. Geplant ist zudem, dass wahlberechtigte Ungarn, die Kinder haben, bei Wahlen nicht mehr nur eine Stimme, sondern mehrere abgeben dürfen. Dies müsse aber in einem gesonderten Gesetz geregelt werden.

Die Ungarn haben die Möglichkeit, sich schriftlich zur neuen Verfassung zu äußern. Dazu verschickte die Regierung an alle Haushalte Briefe mit zwölf Fragen. Das Ergebnis dieser sogenannten "nationalen Konsultation" ist allerdings für das Parlament nicht bindend.

(APA)

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