Die illegalen Reisen des „Botschafters“ von Ramsan Kadyrow

(c) AP (Sergey Ponomarev)
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Der anerkannte Flüchtling Wolfgang F., der in seinem Heimatland angeblich politisch verfolgt wird, vertritt Tschetscheniens Präsidenten in Österreich. Dabei verstieß er gegen Asylgesetze - bisher ohne Folgen.

Grosny, Oktober 2010. Der tschetschenische Präsident, Ramsan Kadyrow, hat zu einem „Tschetschenischen Weltkongress“ in seine Hauptstadt geladen. An zwei Tagen, am 12. und 13., treten Dutzende Würdenträger von Kadyrows Gnaden und tschetschenische Exilvertreter auf einer Bühne vor samtig-grünen Vorhängen auf. Die Atmosphäre ist offiziös, ein Redemarathon mit höflichem Applaus, eine Loyalitätsbekundung folgt der nächsten.

Da erklimmt ein Mann im dunklen Anzug, das schwarze Haar gescheitelt, das Sprecherpult. Es ist Wolfgang F., in Wien lebender anerkannter Flüchtling aus Tschetschenien, der in seinem Heimatland angeblich politisch verfolgt wird. Mit dem Flugzeug ist F., der in Österreich seinen Namen ändern ließ, aus Wien nach Moskau geflogen, von dort nach Grosny gekommen. Auch er holt zu einer Ansprache aus, ein Mitschnitt des Videos landet später auf dem Internetportal YouTube. „Fast jeder in Tschetschenien hat Verwandte in Europa, und egal, ob sie gut oder schlecht sind, sie sind unsere Brüder.“ Er preist den Präsidenten, dem Menschenrechtler Verschleppungen und Morde von Opponenten vorwerfen: „Kadyrow – obwohl er den Vater verloren hat – reicht allen die Hand des Friedens: Denen, die Verwandte verloren haben, denen, die gekämpft haben, allen. Wir müssen ihm beistehen.“

Reisen nach Russland

Es war keine besonders glänzende Ansprache. Nicht ihr rührseliger Inhalt ist in erster Linie relevant, sondern zwei andere Fakten sollten die österreichischen Behörden beschäftigen: Wolfgang F. ist nicht irgendwer, sondern der inoffizielle Vertreter Kadyrows in Österreich. Manche bezeichnen ihn – weniger diplomatisch – als Agenten, als einen jener „Kadyrowzi“, von denen einige Dutzend in Österreich tätig sein sollen. Zweitens: Wolfgang F. dürfte sich gar nicht auf russischem Territorium aufhalten. Er lebt in Österreich als anerkannter Flüchtling – geflohen aus der Heimat. Offenbar pflegt er aber beste Beziehungen zum Regime in Grosny. Seit März 2009 besitzt er unter seinem alten Namen, Suliman E., einen russischen Reisepass. Kein Kavaliersdelikt: Laut österreichischem Asylgesetz ist das ein Asyl-Aberkennungsgrund, da sich der Flüchtling „freiwillig wieder unter den Schutz des Heimatlandes“ stellt. Die zuständige Behörde, das Bundesasylamt, ist „von Amts wegen“ verpflichtet einzuschreiten, wie es heißt. Den österreichischen Behörden kam an Wolfgang F.s Aktivitäten allerdings bisher nichts anstößig vor. Im Gegenteil: Man hat F.s Aktivitäten womöglich sogar gutgeheißen.

Führungsrolle in der Diaspora

Wolfgang F. gelangt 2004 nach Österreich. Im Gespräch mit der „Presse“ erzählt der 44-Jährige, selbst nicht in den Tschetschenien-Kriegen gekämpft zu haben, bei denen sich Moskau-treue Kadyrow-Anhänger und Nationalisten, später Islamisten, gegenüberstanden. Sein Bruder sei ermordet worden. F. selbst war in Grosny als Funktionär der Putin-Partei „Einiges Russland“ tätig, bevor er 2004 Tschetschenien verließ. 2007 erhielt der Tschetschene in zweiter Instanz Asyl, eine Entscheidung des Unabhängigen Bundesasylsenats. „Damals gab es hohe Anerkennungsquoten“, heißt es heute aus dem Innenministerium, in Tschetschenien sei die Lage „unübersichtlich“ gewesen.

Als der tschetschenische Präsident Kadyrow darüber fantasierte, in fünf Ländern Europas offizielle Vertretungen einzurichten, kam F. als „Botschafter“ für Österreich ins Gespräch. Tatsächlich versuchte F., in der hiesigen tschetschenischen Gemeinde eine Führungsrolle zu spielen. F. verteilte TV-Geräte in Flüchtlingslagern, sprach vor den Männern in der Moschee, gründete eine Diaspora-Organisation, und nicht zuletzt verfolgte er als Zuschauer im Gerichtssaal aufmerksam den Prozess im Mordfall Umar Israilow. Ein Kritiker in der tschetschenischen Community, der namentlich nicht genannt werden will, wirft ihm vor, „Informationen aus der tschetschenischen Diaspora zu sammeln und an Kadyrow weiterzuleiten“. Ein Vorwurf, der spätestens seit dem Israilow-Mord an Brisanz gewonnen hat: absolvierte doch der mutmaßliche Organisator des Mordes, Otto K., vor der Tat ebenfalls Besuche bei Kadyrow in Grosny. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Kadyrow als möglichen Auftraggeber des Mordes.

„Erlaubnis“ der Behörden?

Wolfgang F. reiste als russischer Staatsbürger Suliman E. zweimal nach Tschetschenien. 2009 trat er in einer TV-Sendung auf, die, wie F. sagt, der „Friedensstiftung“ diente. 2010 fuhr er zu besagtem Kongress. Letzteres tat er, wie F. im Gespräch mit der „Presse“ behauptet, sogar mit „Erlaubnis der österreichischen Behörden“. In Einvernahmeprotokollen, die der „Presse“ ebenfalls vorliegen, ist von einem Polizeibeamten namens „Herr Peter“ die Rede, den F. von seiner Reise informiert hätte. Damit nicht genug: Der Beamte habe ihm eine Nachricht für Kadyrow mitgegeben: Es dürfe „keinesfalls zu weiteren Vorfällen wie mit Israilow kommen“, soll er laut F. gesagt haben. Wolfgang F. bat den Beamten außerdem, dass ihm und seiner Familie beim Bundesasylamt wegen seiner Reise keine Probleme erwachsen sollten.

Haben die Sicherheitsbehörden dem Botschafter Kadyrows tatsächlich illegale Reisen gestattet? War Wolfgang F. etwa gar für sie tätig – ähnlich wie sein enger Vertrauter Kosum J., der als Informant für das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung arbeitete und als Bruder des Angeklagten Turpal-Ali J. ebenfalls im Israilow-Verfahren einvernommen wurde? Zu einem „Einzelfall“ könne man nicht Stellung nehmen, heißt es dazu aus dem Büro von Innenministerin Maria Fekter. Allein: F.s Behauptungen seien „unglaubwürdig“. Warum man nicht unmittelbar nach der Ausstellung des russischen Passes 2009 etwas gegen seine Aktivitäten unternommen hat, bleibt unbeantwortet.

Immer häufiger Aberkennung

Dabei sind Asylaberkennungsverfahren in Österreich seit einer Gesetzesverschärfung sprunghaft angestiegen: 480 Verfahren zählte man im Jahr 2009; 947 bereits im Jahr 2010. Auch die Zahl der tatsächlichen Aberkennungen hat sich mit 318 (2010) in nur einem Jahr verdoppelt.

Wolfgang F. könnte seine Aktivitäten bald ungehindert fortsetzen: Nach fünf Jahren Asyl gilt ein Flüchtling als „aufenthaltsverfestigt“. Auch nach einem Verlust des Asylstatus dürfte der Betroffene weiterhin in Österreich bleiben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.03.2011)

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