EU-Sonderschutz für Libyen-Flüchtlinge naht

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Notstand. EU-Kommissarin Malmström prüft, ob der Bürgerkrieg die zeitweilige Aufnahme aller Flüchtlinge aus Libyen rechtfertigt. Auch Österreich müsste dann solidarisch sein und Vertriebene betreuen.

Brüssel. Wer in der Angst um sein nacktes Leben an die Pforten Europas pocht und nirgendwo anders hin kann, soll hier für mindestens ein Jahr Zuflucht erhalten: das beschlossen Europas Innenminister im Juni 2001 unter dem Eindruck von Krieg, Völkermord und Massenflucht in Jugoslawien.

Ein Jahrzehnt später könnte diese Richtlinie angesichts des Bürgerkriegs in Libyen erstmals angewendet werden. Die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, wird den 27 Innenministern bei deren Ratstreffen am 11.April ihre Einschätzung vorlegen, ob die Voraussetzungen für vorübergehenden, pauschal erteilten Schutz vorliegen. „Die Kommissarin ist bereit, das mit den Innenministern zu diskutieren. Wir analysieren derzeit die Ströme der Migranten“, sagte Luigi Soreca, Leiter der Abteilung für internationale Fragen in Malmströms Generaldirektion, am Donnerstag bei einer Diskussionsveranstaltung des European Policy Centre in Brüssel.

Jugoslawische Lehren

Die besagte Richtlinie 2001/55 schreibt Mindestnormen für den Fall fest, dass die EU-Staaten Vertriebenen aus einer Krisenregion vorübergehenden Schutz gewähren, wenn dort bewaffnete Konflikte herrschen oder sie systematischen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind.

Man darf das nicht mit der Gewährung von dauerhaftem Asyl verwechseln. Dieser Schutz, der vorerst für ein Jahr zu gewähren wäre, soll eine schnelle Lösung sein für „Fälle von Massenzuströmen von Vertriebenen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können“, wie die Innenminister 2001 in den einleitenden Anmerkungen der Richtlinie festhielten.

Der Anlassfall waren die jugoslawischen Bürgerkriege. Schon 1992 und 1993 hatten Europas Regierungen festgestellt, dass ihre Asylsysteme überfordert sind, wenn zehntausende Kriegsflüchtlinge vor der Tür stehen.

Damit dieser Schutz aktiviert wird, muss die Kommission einen Vorschlag an die Innenminister erstellen, der beschreibt, welche Gruppen betroffen wären und ab wann sie schützenswert seien. Sie muss auch eine Schätzung abgeben, wie viele Vertriebene die EU-Staaten aufzunehmen hätten. Das ist eine heikle Frage. Denn die Zahlen ändern sich so schnell wie die Lage der Kämpfe zwischen den Truppen von Muammar Gaddafi und den Rebellen. Noch am 25. März rechnete man mit rund 335.000 Menschen, die aus Libyen geflohen seien, sagte Italiens EU-Botschafter, Ferdinando Nelli Feroci. Am Mittwochabend waren es bereits 423.000 Flüchtlinge, erklärte John Fredrikson vom Brüsseler Büro des UNHCR. Die meisten dieser Menschen sind Gastarbeiter, die aus Libyen in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind. Doch seit einigen Tagen steigt die Zahl der Vertriebenen, die man weder nach Libyen noch in ihre Heimatländer, vor allem Somalia und Eritrea, schicken kann, warnte der Malteser Simon Busuttil, der im Europaparlament für die Europäische Volkspartei Fragen der Justiz- und Innenpolitik koordiniert: „Letzten Montag haben sich die Dinge geändert, als auf Booten 816 Menschen aus Libyen in Malta ankamen, die nicht nach Hause zurück können.“ Zum Vergleich: 816 Flüchtlinge bedeuten in Relation zur Gesamtbevölkerung für Malta das, was rund 16.000 Flüchtlinge für Österreich wären.

Zugang zu Arbeit und Schule

Während der Dauer des Schutzes hätten die Vertriebenen das Recht, in der EU zu arbeiten und zur Schule zu gehen. Sie hätten auch den Anspruch auf Sozialleistungen, sofern sie sich nicht selbst erhalten können. Das würde im konkreten Anlassfall Kosten für Länder wie Österreich verursachen, die derzeit noch keine libyschen Flüchtlinge zu betreuen haben.

Der Christdemokrat Busuttil mahnt zur Eile: „Es ist Zeit für die Kommission, eine Führungsrolle zu übernehmen und zu sagen, wo sie steht. Fast 500.000 Menschen sind aus Libyen geflohen. Wenn das kein Massenstrom ist, was dann?“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.04.2011)

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