Teilerfolg für Mazedonien: IGH straft Griechenland ab

Blockade Griechenlands gegen „FYROM“ bei Nato-Tagung war laut Haager Gericht Rechtsbruch.

Den haag/Skopje/Wien. Ganze 49 Seiten ist das Urteil des Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag lang. Ein wirkliches Ende des Namensstreits zwischen Mazedonien und Griechenland setzt auch der Richterspruch von Hisashi Owada nicht – ein Teilerfolg ist die gestrige Entscheidung für Mazedonien aber allemal.

Zusammengefasst: Das Gericht entschied, Griechenland habe im April 2008 ein zwischenstaatliches Abkommen verletzt, als es beim Nato-Gipfel in Bukarest den Beitritt der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik zur Allianz blockiert hatte. Athen hatte sich eigentlich seit 1995 dazu verpflichtet, dem Land unter seinem offiziellen Namen „Frühere Jugoslawische Republik Mazedonien“ – kurz: FYROM – den Beitritt zu Internationalen Organisationen nicht zu verwehren. Genau das tat es jedoch in Bukarest. Die Mazedonier klagten daraufhin beim Haager Gericht. Dies entschied nun mit 15 gegen eine Stimme zugunsten Mazedoniens. Nun könnte also nicht nur Mazedoniens beabsichtigter Nato-Beitritt wieder auf die Agenda kommen, auch Verhandlungen über den EU-Beitritt des Landes – die ehemalige jugoslawische Teilrepublik hat seit 2005 Kandidatenstatus – könnten womöglich aufgenommen werden.

Künftig „Nordmazedonien“?

Seit der Unabhängigkeit Mazedoniens 1991 schwelt der Namensstreit mit Griechenland. Dem ist die Staatsbezeichnung des slawischen Nachbarn ein Dorn im Auge: Es besitzt selbst eine Provinz Mazedonien. Offenbar nun im Gespräch ist der Namenskompromiss „Nordmazedonien“. Es darf freilich bezweifelt werden, ob die konservative Regierung in Skopje sich damit anfreunden kann. Sie versuchte zuletzt aus dem Verhandlungsstillstand einen Vorteil herauszuschlagen – und setzte verstärkt auf nationalistische Stimmungsmache.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.12.2011)

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