Jerusalem. Mit einem umstrittenen Entscheid treibt der Oberste Gerichtshof in Jerusalem die arabischen Bürger auf die Barrikaden: Um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, reicht es nicht aus, mit einem Israeli verheiratet zu sein. Jedenfalls nicht, wenn es sich bei dem Antragsteller um einen Palästinenser oder eine Palästinenserin handle. Seit sechs Jahren ist der arabische Israeli Taysar Hatib mit seiner Frau Lana verheiratet, die aus Jenin stammt. Die elf Richter entschieden mit sechs zu fünf Stimmen gegen eine Petition auf Einbürgerung Lana Hatibs.
Tausenden Familien ergeht es wie den Hatibs. Lana Hatib hat eine Aufenthaltsgenehmigung, die jährlich verlängert werden muss. Sie genießt keinerlei Bürgerrechte. Das Gesetz ist nicht neu, dennoch reiht sich der Urteilsspruch der Obersten Richter ein in eine Serie von Rechtsreformen, welche Israels rechtsnationale Regierung seit ihrem Amtsantritt gezielt gegen arabische Bürger verabschiedet hat. Dazu gehört auch der Treueschwur, den Kandidaten für die Staatsbürgerschaft auf den „jüdischen und demokratischen Staat Israel“ ablegen müssen.
Kein Vertrauen ins Rechtssystem
„Sie reden von Sicherheit“, schimpfte Taysar Hatib nach der Urteilsverkündung. „Es soll mir einer erklären, wie meine Frau die Sicherheit Israels gefährdet.“ Gegenüber der „Stimme Israels“ machte der junge Ehemann, der Dozent an einer Fachschule in Galiläa ist und parallel an der Universität in Haifa promoviert, seinem Unmut Luft. „Ich bin nicht Bürger zweiter Klasse. Ich bin gar kein Bürger.“ Die arabische Bevölkerung (ein Fünftel der Einwohner Israels) gelte als Feind. „Ich habe kein Vertrauen mehr in das Rechtssystem“, sagt er. Der Oberste Gerichtshof sei ein „jüdisches Oberstes Gericht“. Von einem schwarzen Tag für den Schutz der Menschenrechte sprach die israelische Bürgerrechtsbewegung ACRI. Das Gericht drücke seinen Stempel auf ein rassistisches Gesetz.
Der rechtsnationale Abgeordnete David Rotem findet den Urteilsspruch angemessen. „Das Gesetz gab es zum Zeitpunkt der Eheschließung“, sagte er und riet der Familie Hatib, „nach Jenin zu ziehen“. Auf dem Höhepunkt der blutigen al-Aqsa-Intifada hat die Knesset das Gesetz 2002 als Notstandsmaßnahme verabschiedet. Es ist immer wieder verlängert worden. In der Urteilsbegründung schrieb Richter Ascher Grunis, dass Menschenrechte nicht „um den Preis eines nationalen Selbstmordes“ bewahrt werden können. Grunis übernimmt in wenigen Wochen den Vorsitz des Obersten Gerichtshof. Er lebt in der Siedlung Alon Schwut, zwischen Bethlehem und Hebron.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.01.2012)
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