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Mills-Prozess: Abfuhr für Berlusconi

22.02.2012 | 16:36 |   (DiePresse.com)

Das Berufungsgericht lehnt den Befangenheitsantrag des früheren italienischen Regierungschefs Silvio Berlusconi ab. Ein Urteil wird am Samstag erwartet.

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Der Prozess gegen den ehemaligen italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi wegen Bestechung seines früheren Anwalts David Mills ist in die Schlussphase getreten. Ein Berufungsgericht in Mailand lehnte am Mittwoch einen Antrag der Berlusconi-Anwälte ab, die eine Verlegung des Prozesses wegen Befangenheit des Gerichts, vor dem der Mills-Prozess geführt wird, gefordert hatten.

Die Richter, vor denen Berlusconi auf der Angeklagtenbank sitzt, hatten eine von den Anwälten des Medienzaren vorgeschlagene Liste mit 60 zusätzlichen Verteidigungszeugen nicht zugelassen. Damit wollte Berlusconi angesichts der nahenden Verjährungsfrist des Prozesses Zeit gewinnen. Das Berufungsgericht erwiderte jedoch, es bestehe keine Befangenheit der Mailänder Richter, der Prozess könne daher weitergeführt werden. Ein Urteil im Verfahren ist voraussichtlich am Samstag zu erwarten, verlautete aus Mailänder Justizkreisen am Samstag.

In dem Verfahren geht es um Vorwürfe, Berlusconi habe Mills in den 1990er Jahren für Falschaussagen in Prozessen gegen sein Medienunternehmen Mediaset 600.000 Dollar (heute 465.000 Euro) bezahlt. In ihrem letzten Plädoyer vor dem Urteil hatten die Staatsanwälte fünf Jahre Haft für Berlusconi beantragt.

In einem anderen Prozess hatte die italienische Justiz Mills im Jahr 2009 in erster und zweiter Instanz wegen Korruption zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Kassationsgericht urteilte im Jahr darauf jedoch, die Mills zur Last gelegten Taten seien nach mehr als zehn Jahren verjährt.

(APA)

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