Der Oslo-Attentäter Anders Behring Breivik soll doch zurechnungsfähig sein. Zu diesem Ergebnis kommen die Psychiater Terje Törrisen und Agnar Aspaas, die das zweite psychiatrischen Gutachten über Breivik am Dienstag dem Gericht übergaben. Das erste Gutachten hatte Breivik "paranoide Schizophrenie" bescheinigt und damit für schuldunfähig erklärt.
Der Attentäter selbst hatte stets darauf bestanden, in vollem Bewusstsein gehandelt zu haben. Er sieht sich als "politischen Aktivisten", der auf einem "Kreuzzug" gegen eine multikulturelle Gesellschaft und die "muslimische Invasion" in Europa war. "Das Ergebnis entspricht dem Wunsch Breiviks und ist ein wichtiges Beweismittel vor Gericht, um zu erreichen, dass er für gesund erklärt wird," sagte sein Anwalt Geir Lippestadt nach Veröffentlichung des Untersuchungsberichts.
Gericht muss nun entscheiden
Das Gericht in Oslo muss nun entscheiden, welches der beiden Gutachten für sein Urteil ausschlaggebend ist. Der Prozess gegen Breivik beginnt am 16. April.
Der Angeklagte hatte am 22. Juli im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet. Anschließend erschoss er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer, hauptsächlich Teenager.
Die Anklagepunkte, "Terrorakte" verübt und vorsätzlich getötet zu haben, könnten auf eine Verurteilung zu 21 Jahren Gefängnis hinauslaufen - die Höchststrafe in Norwegen. Bei geistiger Unzurechnungsfähigkeit würde Breivik im Fall einer Verurteilung in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen und nicht ins Gefängnis gehen.
(Ag.)
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