Überblick: Zehn Verhandlungswochen & fast 150 Zeugen

Roses are fixed on a fence to commemorate the victims in front of the Oslo court where Norwegian Ande
Roses are fixed on a fence to commemorate the victims in front of the Oslo court where Norwegian Ande(c) AP (Frank Augstein)
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Fast 150 Zeugen werden zu den Vorgängen vom 22. Juli 2011 befragt, bei denen der Attentäter 77 Menschen tötete. Das Urteil wird im Juli erwartet.

Der Prozess gegen den norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik, der am Montag in Oslo begonnen hat, ist auf zehn Wochen angesetzt. Fast 150 Zeugen werden zu den Vorgängen vom 22. Juli 2011 befragt, bei denen der Attentäter 77 Menschen tötete. Das Urteil wird im Juli erwartet.

Zeitplan

16. bis 23. April: Vernehmung des Angeklagten

24. bis 30. April: Vorgänge rund um den Bombenanschlag am Regierungssitz in Oslo mit acht Toten

3. Mai bis 1. Juni: Vorgänge rund um die Angriffe auf der Insel Utöya mit 69 Toten

4. bis 6. Juni: Vorgänge um die Festnahme des Angeklagten, weitere Zeugen

7. bis 15. Juni: Zeugen der Verteidigung und der Nebenkläger

18. bis 20. Juni: Abschließende Einschätzungen der Psychiater

21. und 22. Juni: Plädoyers der Anklage und der Verteidigung

Die Handelnden

  • Richter: Für die Urteilsfindung sind fünf Richter zuständig - zwei Berufs- und drei Laienrichter. Den Vorsitz hat die Berufsrichterin Wenche Elizabeth Arntzen. Bei der Urteilsfindung hat das Urteil aller fünf Richter gleich großes Gewicht.
  • Verteidigung: Hauptverteidiger ist Geir Lippestad, es gibt drei weitere Anwälte.
  • Anklage: Die Klageschrift wurde von der Staatsanwältin Inga Bejer Engh verlesen, die von Svein Holden unterstützt wird.
  • Nebenkläger: mehr als 770 Überlebende und Hinterbliebene der Opfer, die von 162 Anwälten vertreten werden.

Strafmaß

Entscheidend ist die Frage, ob der Attentäter als schuldfähig eingestuft wird. Ist dies der Fall, muss er mit einer Haftstrafe von 21 Jahren rechnen. Dies ist grundsätzlich die Höchststrafe, die wegen "Terrorakten" in Norwegen verhängt werden kann. Allerdings kann darüber hinaus eine Sicherheitsverwahrung von jeweils fünf Jahren gerichtlich angeordnet werden, wenn der Gefangene weiter als gefährlich gilt.

Wenn die Richter den Angeklagten für nicht schuldfähig halten, wird er voraussichtlich in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen, vermutlich für den Rest seines Lebens. Sollte in der Psychiatrie seine Heilung attestiert werden, könnte im Nachhinein eine Haftstrafe ausgesprochen werden. Dies kam in Norwegen erst einmal vor.

Urteil

Das Urteil wird im Juli erwartet. Es wird mit der Mehrheit der Richterstimmen gefällt. Zunächst wird die Schuldfähigkeit beurteilt, daraufhin ein Strafmaß festgesetzt.

(Ag.)

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