Breivik-Massaker: Jeder Mord an Puppe demonstriert

Anders Behring Breivik sits in the Oslo Courthouse, Norway, Thursday, May 3, 2012, on the 11th day of
Anders Behring Breivik sits in the Oslo Courthouse, Norway, Thursday, May 3, 2012, on the 11th day of(c) AP (Junge, Heiko)
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Der Attentäter soll 25 der 69 Jugendlichen auf der Ferieninsel Utöya mit einem Schuss in Kopf oder Nacken getötet haben. Er rechtfertigt seine Tat mit dem "notwendigen Kampf" gegen Zuwanderung.

Von den 69 Morden des Rechtsradikalen Anders Behring Breivik auf der norwegischen Insel Utöya wird im Osloer Gerichtssaal seit Freitag jeder separat behandelt. Knapp drei Wochen nach Eröffnung des Verfahrens begann die Staatsanwaltschaft mit der detaillierten Schilderung von Schusswunden und anderen Verletzungen von Breiviks Opfern. Die erlittenen Schäden werden dabei an einer im Gerichtssaal aufgestellten Puppe demonstriert. das berichtete "Welt Online" am Freitag.

Laut Rechtsmedizinern sollen die meisten der Opfer mit jeweils drei Schüssen vom Attentäter getroffen worden sein. Dabei habe Breivik 25 der 69 getöteten Jugendlichen in Kopf oder Nacken getroffen.

Angehörige verlesen Gedenkworte

Nach der Verlesung von Obduktionsberichten über einzelne Opfer mit oft schrecklichen Details lasen Anwälte der als Nebenkläger beteiligten Hinterbliebenen Gedenkworte an die Toten vor. Der für Hinterbliebene und Überlebende als besonders schwer geltende Teil des Verfahrens zum Utöya-Massaker soll in der nächsten Woche fortgesetzt werden.

Breivik hatte am 22. Juli vergangenen Jahres erst eine Bombe im Osloer Zentrum detonieren lassen, durch die acht Menschen starben. Danach fuhr er als Polizist verkleidet zum Sommerlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation AUF auf Utoya und tötete in gut einer Stunde 69 fast durchweg jugendliche Teilnehmer, ehe er sich der Polizei ergab.

Er begründet sein beispielloses Verbrechen als "notwendig" beim Kampf gegen Zuwanderung aus der islamischen Welt und gegen die sozialdemokratischen Befürworter einer multikulturellen Gesellschaft. Als wichtigste Frage für das im Juli erwartete Urteil gilt die Haltung des Gerichts zur Zurechnungsfähigkeit des 33-jährigen Attentäters.

(Ag./Red.)

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