Wie deutsche Bürger gegen ihre Politiker kämpfen

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In einigen Bundesländern sind Volksbegehren gang und gäbe. Die deutsche Praxis dient auch Österreich als Vorbild. In manchen Ländern und Kommunen läuft gegen den erklärten Willen des Volkes nichts mehr.

Berlin/Wien. Die Hamburger Bürger machen es ihrer Bürgerschaft nicht leicht. So nennt sich das Parlament in der Hansestadt, die zugleich deutsches Bundesland ist. Wie meist in der repräsentativen Demokratie beschließen seine Abgeordneten, was die Regierung ausgehandelt hat. Doch anders als anderswo – und bisher auch in Österreich – macht der Aufstand von unten den Politikern oft genug einen dicken Strich durch die Rechnung. Als schwarze und grüne Senatoren das Schulsystem reformieren wollten, legten sich Bildungsbürger quer. Sie erstritten 2010 den Erhalt des Gymnasiums in alter Form und ihr Recht, über die schulische Karriere ihrer Sprösslinge selbst zu bestimmen. Damit war die Reform im Kern gescheitert, die Politiker riefen den „Schulfrieden“ aus.

Aktuell fordert ein Volksbegehren den Rückkauf der privatisierten Energienetze. Das bringt den Schatzmeister ins Schwitzen: Eine komplette Rückabwicklung würde zwei Mrd. Euro kosten. Attac, die evangelische Kirche und den Hip-Hopper Jan Delay schreckt das wenig. Also werden die Hamburger, zeitgleich zur Bundestagswahl 2013, nicht nur über das Schicksal der Kanzlerin abstimmen, sondern auch über mehr Staat aus der Steckdose. Die Beispiele zeigen: In manchen deutschen Ländern und Kommunen läuft gegen den erklärten Willen des Volkes nichts mehr. Die Voraussetzung dafür bildet das „dreistufige Verfahren“ (siehe Kasten) – jenes Verfahren, das in Österreich auch Parlamentschefin Barbara Prammer (SPÖ) als Vorbild nennt.

Wie stark das Verfahren in Deutschland genutzt wird, hängt auch davon ab, wie restriktiv die Landesverfassungen formuliert sind. Im Saarland oder in Baden-Württemberg haben Plebiszite Seltenheitswert. Die Hamburger, Berliner und Bayern stimmen über alles Mögliche ab (Lieblingsthema in Bayern: das Rauchverbot). Die Thüringer haben sich ihre Rechte selbst erstritten: Durch ein Volksbegehren für mehr Mitbestimmung in den Kommunen haben sie sich seit 2009 im Ranking des Vereins „Mehr Demokratie“ von ganz hinten auf Platz vier vorgearbeitet.

Skeptisch bleiben die Deutschen gegenüber gesamtstaatlichen Plebisziten. Das Grundgesetz sah nur einen Fall vor – diesen dafür obligatorisch: eine Abstimmung über eine Wiedervereinigung. Aber auch sie wurde umgangen, indem die „Neuen Länder“ der Bundesrepublik beitraten. Die betonte Vorsicht hat historische Gründe. Die Verfassung der Weimarer Republik sah noch Volksabstimmungen vor, das Instrument kam auch mehrmals zum Einsatz. Zwar wurden die notwendigen Mehrheiten nie erreicht, aber eine der Befragungen hatte eine fatale Signalwirkung: das Plebiszit über den „Young-Plan“ zur Neufestlegung der deutschen Reparationszahlungen. Es wurde zum Propagandavehikel für eine Splitterpartei, die so dem Dunstkreis der Münchner Bierkeller entkam und sich tief in bürgerliche Kreise vorarbeitete: die NSDAP unter Adolf Hitler. Doch der Schock sitzt nicht ewig in den Knochen. Für Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von „Mehr Demokratie“, sind die Aussichten für ein dreistufiges Verfahren im Bund so gut wie nie: Außer bei der CDU gebe es in allen Parteien viel Zustimmung, sagt sie zur „Presse“. Bedenken entkräftet sie so: Volksentscheide seien zwar mit einem Parlamentsbeschluss gleichzusetzen, könnten aber auch jederzeit (meist mit einfacher Mehrheit) aufgehoben werden. „Man muss den Bürger nicht vor sich selbst schützen. Es stimmt nicht, dass nur Eliten oder Experten für Wohlstand und Frieden sorgen können.“

Initiative: SPÖ schneller als die SPD?

Zudem sei gewährleistet, dass Gesetzesinitiativen nie verfassungswidrig sind. Eine Abstimmung gegen neue Minarette wie in der Schweiz wäre also in Deutschland unmöglich. Und wie sieht Nierth, die auch Prammer berät, die Lage in Österreich? „Es wäre charmant, wenn zum Beispiel die SPÖ ein Modell für direkte Demokratie schneller durchbrächte als in Deutschland die SPD.“ Zentral wäre „nach der ersten Emotion immer der sachliche Diskurs“, so Nierth: „Todesstrafe für Kinderschänder, so einfach wird es nicht gehen.“ Man müsse auf dem Weg zum Volksentscheid „immer ins Detail“ gehen.

Auf einen Blick

In Deutschland gibt es in den meisten Ländern ein Dreistufenmodell für mehr direkte Demokratie. 1. Volksinitiative: Für einen Gesetzentwurf muss eine bestimmte (geringe) Anzahl von Unterschriften gesammelt werden, damit der Entwurf ins Parlament kommt und eine Zulassung zum Volksbegehren erfolgt. 2. Volksbegehren: Innerhalb einer Frist muss eine bestimmte (höhere) Anzahl an Unterstützungen zusammenkommen. 3. Volksentscheid: Alle Wahlberechtigten sind zu einer Abstimmung aufgerufen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.05.2012)

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