Britisches Höchstgericht: Assange darf ausgeliefert werden

Britisches Höchstgericht entscheidet über Assange-Auslieferung
Britisches Höchstgericht entscheidet über Assange-Auslieferung (c) EPA (Andy Rain)
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Der Wikileaks-Gründer soll in Schweden wegen des Verdachts der Vergewaltigung befragt werden. Assange behauptet, dass die USA hinter dem Auslieferungsgesuch stecken.

Das britische Höchstgericht hat am Mittwoch entschieden, den Wikileaks-Gründer Julian Assange nach Schweden auszuliefern. Von dort wurde die Auslieferung beantragt, weil Assange verdächtigt wird, 2010 eine Frau vergewaltigt und eine weitere sexuell belästigt zu haben. Allerdings gibt es keine Anklage gegen ihn in Schweden, er soll nach Angaben der Staatsanwälte zunächst nur befragt werden. Die Richter in London trafen die Entscheidung mit einer Mehrheit von fünf zu zwei Stimmen.

Der EU-weite Haftbefehl wurde von der schwedischen Staatsanwaltschaft erwirkt, die Assange zu dem Fall hören will. Der 40-jährige Australier hält dies nicht für rechtens und beruft sich auf britisches Recht. Auslieferungsanträge dürfen darin - anders als in Schweden - nur von Richtern gestellt werden. In Großbritannien steht der Internet-Aktivist seit seiner Festnahme vor mehr als einem Jahr unter Hausarrest. Er wohnt bei Unterstützern, muss eine elektronische Fußfessel tragen. Bei der Verhandlung am Mittwoch war Assange nicht anwesend.

Er glaubt, dass hinter dem Auslieferungsgesuch in Wirklichkeit die USA stecken. Er befürchtet im Falle einer Auslieferung nach Schweden die Abschiebung in die Vereinigten Staaten, wo ihm die Todesstrafe drohe.

Beschwerde beim EGMR noch möglich

Das britische Höchstgericht billigte der Verteidigung von Assange auf deren Antrag hin zu, eine Neuaufnahme des Falls einzureichen. Es gebe neue Unterlagen zur Causa. Die Richter gewährten dazu eine Frist von zwei Wochen - ein Novum in der britischen Rechtsprechung. Nachdem der Supreme Court - wie bereits zwei Instanzen zuvor - den Auslieferungsantrag als rechtens betrachtet, könnte der Australier auch noch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde einlegen. Dieser muss dann binnen 14 Tagen entscheiden, ob er die Beschwerde annimmt.

Ob die Auslieferung dadurch aber überhaupt verzögert würde, ist unklar, da Schweden wie Großbritannien die Europäische Konvention für Menschenrechte unterzeichnet hat. Die schwedische Justiz jedenfalls rechnet mit einer Auslieferung Assanges binnen zehn Tagen nach der endgültigen Entscheidung in Großbritannien. Das verlautbarte die Staatsanwaltschaft in Göteborg noch vor der Urteilsverkündung.

Julian Assange wurde bekannt, als die von ihm mitbegründete Enthüllungsplattform Wikileaks tausende vertrauliche Dokumente vor allem über die Kriege in Afghanistan und im Irak veröffentlichte. Weil Wikileaks im Jahr 2010 Tausende geheime Depeschen der Öffentlichkeit zugänglich machte, die amerikanische Diplomaten in der ganzen Welt verfasst hatten, zog er den Zorn der US-Regierung auf sich.

(Ag.)

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