Oslo/Kopenhagen/GAm. Der Prozess gegen den rechtsradikalen Massenmörder Anders Breivik ist mit den Erklärungen der Gerichtspsychiater in seine entscheidende Phase getreten. Am Donnerstag verteidigten die Gutachter Torgeir Husby und Synne Sørheim im Osloer Gerichtssaal ihren Bericht, der Breivik für unzurechnungsfähig erklärte, gegen die massive Kritik aus Kollegenkreisen. Alle bis dahin als Zeugen gehörten Experten hatten Husbys und Sørheims These, dass der Täter psychotisch und paranoid schizophren sei, als unzutreffend verworfen.
Husby wehrte sich gegen die Vorwürfe mit einem scharfen Angriff auf die „Ferndiagnosen“ seiner Kollegen, die sich äußerten, ohne mit dem Täter gesprochen zu haben und ihn oft nur im Gerichtssaal beobachtet hatten. Nur er und seine Kollegin hätten Breivik observiert, als dieser noch unter dem frischen Eindruck seiner Taten stand und keinen Zugang zu Medien hatte. Als die vom Gericht um ein zweites Gutachten gebetenen Psychiater Agnar Aspaas und Terje Tørrissen ihre Untersuchungen aufnahmen, hatte Breivik sowohl den ersten Psychiatrie-Rapport als auch die Berichterstattung in den Medien über seinen Fall gelesen und konnte daher sein Verhalten darauf abstimmen. Aspaas und Tørrissen stuften den Täter als narzisstisch und dissozial, aber zurechnungsfähig ein.
Breivik, der am 22. Juli 2011 bei einem Bombenanschlag in Oslo und einem Massaker in einem Jugendlager auf Utøya 77 Menschen getötet hat, sieht seine Tat als „Notwehr“ eines „militanten Nationalisten“ gegen die „Zerstörung Europas“ durch Marxisten und Islamisierung. Er will unbedingt als zurechnungsfähig erklärt werden. In diesem Fall wartet eine lebenslange Verwahrung in einem Gefängnis auf ihn, andernfalls kommt er in eine psychiatrische Klinik – gleichfalls für den Rest seines Lebens.
Urteil fällt im Sommer
Die Staatsanwälte wollen erst Ende nächster Woche in ihrem Schlussplädoyer darlegen, ob sie an ihrem Antrag auf Unzurechnungsfähigkeit festhalten. Das Verfahren endet am nächsten Freitag.
Wann das Urteil fällt, ist noch unklar. Das Gericht nannte mit dem 20. Juli und dem 24. August mögliche Termine.
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