ESM: Deutsche Regierung hat Parlaments-Rechte verletzt

Bundestag Deutsches Verfassungsgericht stärkt Parlamentsrechte in Euro-Krise
Bundestag Deutsches Verfassungsgericht stärkt Parlamentsrechte in Euro-Krise REUTERS
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Die Regierung habe den Bundestag nicht ausreichend über die Verhandlungen zum Euro-Rettungsschirm ESM informiert, urteilt das Verfassungsgericht.

Die deutsche Regierung hat bei den Verhandlungen über den Euro-Rettungsschirm ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Das am Dienstag veröffentlichte Urteil hat aber keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung. "Das hat mit der jetzigen Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt nichts zu tun", hieß es aus Koalitionskreisen.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht einer Klage der Bundestagsfraktion der Grünen. Nach ihrer Auffassung hätte Kanzlerin Angela Merkel das Parlament frühzeitig über die internationalen Verhandlungen zum ESM-Rettungsschirm im Februar 2011 informieren müssen. Die Grünen verwiesen zur Begründung auf Artikel 23 des Grundgesetzes. Dort heißt es, dass die Bundesregierung das Parlament "in Angelegenheiten der Europäischen Union" frühzeitig über Vertragsentwürfe informieren muss, zudem habe der Bundestag dann auch ein Mitwirkungsrecht.

Die Bundesregierung hatte dagegen argumentiert, dass der ESM-Vertrag auf völkerrechtlicher Ebene zwischen souveränen Staaten vereinbart worden sei. Das Parlament habe deshalb auch kein Recht auf Information oder Mitwirkung daran.

Die Regierung müsse das Parlament so früh wie möglich über internationale Verhandlungen wie etwa jene zum ESM informieren und dem Bundestag eine Mitwirkung daran ermöglichen, urteilte nun das Verfassungsgericht. Zur Begründung hieß es, die stärkere Einbindung des Parlaments in solche Verträge diene als Ausgleich für die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Europäischen Union.

(Ag.)

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