Kopenhagen/Oslo. Nicht Gefängnis, sondern Zwangseinweisung in die Psychiatrie: Das ist der Strafantrag der norwegischen Anklagebehörde im Terrorprozess gegen den rechtsradikalen Massenmörder Anders Behring Breivik. Wie Staatsanwalt Svein Holden am Donnerstag in seinem Plädoyer erklärte, seien die Ankläger von der Unzurechnungsfähigkeit des Täters zwar nicht überzeugt. Die Zweifel seien jedoch zu stark, um nach geltendem Recht einen anderen Schluss zuzulassen.
Breivik hatte am 22. Juli des Vorjahres bei einem Bombenanschlag auf das Regierungsgebäude in Oslo und einem Massaker bei einem sozialdemokratischen Jugendlager auf der Insel Utøya 77 Menschen ermordet.
Holden strich die „Wahnvorstellungen“ heraus, von denen sich der Täter habe treiben lassen. Viele Indizien sprächen zwar gegen die Diagnose, dass Breivik psychotisch sei, sein mangelnder Realitätssinn und die von seiner Mutter und seinen Freunden belegten Persönlichkeitsveränderungen wiesen jedoch in die andere Richtung.
Bevölkerung für Haftstrafe
Breivik, der unbedingt für zurechnungsfähig erklärt werden will, reagierte auf den Antrag der Ankläger mit breitem Grinsen. Sollte das Gericht zu einem anderen Schluss kommen, fordert die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis für den Mann, für dessen Verbrechen erstmals in Norwegen der strenge Terrorparagraf in Anwendung kam.
Mit ihrem Antrag stellt sich die Staatsanwaltschaft gegen die Mehrheit der psychiatrischen Expertise, die im Lauf des Prozesses für die Zurechnungsfähigkeit des Täters argumentiert hatte. Während nur die Autoren des ersten Gutachtens Breivik als psychotisch und daher als nicht straffähig einstuften, glauben die Verfasser des zweiten Rapports, zahlreiche als Zeugen gerufene Fachleute und die Ärzteteams, die Breivik in der Ila-Haftanstalt beobachtet hatten, nicht an diese Diagnose.
Auch der Großteil der Bevölkerung sieht Breivik als straffähig an. Drei Viertel der Befragten sprachen sich in einer Umfrage dafür aus, dass der Massenmörder ins Gefängnis soll. Doch das „allgemeine Rechtsgefühl“ dürfe nicht die geltenden Rechtsregeln ausschalten, betonte Staatsanwältin Inga Bejer Engh: „Meint man, dass die Regeln unzureichend sind, ist es Aufgabe der Gesetzgeber, sie zu ändern. Aber das darf erst nach einem rechtskräftigen Urteil geschehen.“
„Es übersteigt das Fassbare weit“
In ihrem Plädoyer hatte Engh herausgestrichen, worum es in dem zehnwöchigen Prozess ihrer Meinung nach wirklich ging: „Um die 77 Menschen, die gestorben sind, die Verletzten und die Hinterbliebenen. Der 22. Juli war und ist ein Trauma, von dem Tausende direkt und indirekt betroffen sind, viele traumatisiert für den Rest ihres Lebens.“ Doch viele Überlebende hätten im Zeugenstand eine „Lebenskraft gezeigt, die man nicht für möglich halten sollte.“
Breiviks Handlungen seien „so grausam, dass sie das Fassbare weit übersteigen“. Dass sie nicht Folge einer plötzlichen Eingebung gewesen seien, sondern einer akribischen Planung, um so viele Menschen wie möglich zu töten, mache sie besonders grauenhaft. Völlig unberührt habe Breivik vor Gericht geschildert, wie er wehrlose Jugendliche ermordete, die um ihr Leben flehten, und sich mit Kopfschüssen vergewissert, dass sie auch wirklich tot waren.
Ominöser Geheimorden
Auch während des Plädoyers verzog der Angeklagte kaum eine Miene, nur manchmal grinste er oder schüttelte den Kopf, wenn die Staatsanwälte sein Selbstbild zerpflückten. Er hatte behauptet, sich auf seine terroristischen Akte vorbereitet zu haben, seit er 2002 von einem Geheimorden der Tempelritter den Auftrag dazu bekommen habe. Man habe diese Behauptungen untersucht, sagte Engh, doch sie passten nicht zur Wirklichkeit.
Stattdessen zeichnete sich das „tragische Bild eines jungen Mannes, der sich in seinem Streben, Großes zu tun, als Teil eines nicht-existenten Netzwerks sieht.“ Die Anklage ist überzeugt: Erst seit 2008 habe er die Attentate vorbereitet, nachdem er 2006 zu seiner Mutter gezogen war und zwei Jahre fast nonstop mit Kriegsspielen hinter dem PC verbracht hatte.
Für die Staatsanwälte sind dies Beweise für Breiviks Unzurechnungsfähigkeit. Am Freitag werden die Verteidiger versuchen, das Gegenteil zu beweisen. Das Urteil soll am 20. Juli oder 24. August fallen.
Die Anklage forderte beim Schlussplädoyer gegen den norwegischen Massenmörder Anders B. Breivik dessen Einweisung in die Psychiatrie. Breivik hatte im vergangenen Juli bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet, viele davon Jugendliche. Die Ankläger glauben zwar nicht an eine psychotische Störung, es gebe aber zu starke Zweifel an der Schuldfähigkeit des Attentäters.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.06.2012)
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