Kopenhagen/Oslo. „Freispruch unter Berufung auf das Notrecht.“ Das ist nach Ansicht des rechtsradikalen Massenmörders Anders Behring Breivik das passende Urteil für seinen Mord an 77 Menschen. Doch da selbst er einsieht, dass dies nicht realistisch ist, forderte sein Verteidiger Geir Lippestad am Freitag im Schlussplädoyer, dass Breivik für zurechnungsfähig erklärt und zu einer „milden“ Gefängnisstrafe verurteilt wird. Tags davor hatten die Staatsanwälte auf Unzurechnungsfähigkeit des Täters plädiert.
Breivik hat am 22. Juli 2011 bei einem Bombenanschlag in Oslo und einem Massaker auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet, viele davon Jugendliche. Dies seien nicht die Taten eines Kranken gewesen, sondern die eines „zynischen Terroristen“, betonte Lippestad zum Abschluss des zehnwöchigen Prozesses. Breivik habe ein „radikales politisches Projekt“, und ihn deshalb für psychotisch zu erklären, nehme ihm das „grundlegende Menschenrecht“, für seine Taten Verantwortung zu übernehmen.
Der Verteidiger beschönigte die Verbrechen seines Klienten nicht. Er teile die Ansicht der Staatsanwälte, dass diese „unfassbar grausam“ gewesen seien. Doch nicht ein Drang zu Gewalt und Mord habe ihn dazu getrieben, sondern politische Motive, „so extrem, dass es wehtut, aber eben politisch“. Warum hätte er so viel Zeit auf sein 1500-seitiges Manifest verwenden sollen, wenn er nicht eine politische Agenda hätte? Das Massaker sei für ihn nur ein „Feuerwerk“ gewesen, um das Manifest zu verbreiten.
Einweisung in Anstalt „grausamste Strafe“
Breivik, der die Einweisung in eine Anstalt unbedingt vermeiden möchte, weil er dies für die „grausamste Strafe für einen radikalen Nationalisten“ hält, hörte dem Vortrag seines Verteidigers mit unbewegter Miene zu. Nur einmal wischte er sich über die Augen. Da hatte Lippestad erwähnt, dass die Mutter ihn als „liebevollen Sohn“ beschrieb.
Abschließend erhielt Breivik nochmals die Bühne für eine Schlussreplik: Er räumte ein, dass seine Taten eine „barbarische Aktion“ gewesen seien, doch es habe sich um einen „Präventivangriff zur Verteidigung des norwegischen Urvolks“ gehandelt. Da hatten die Angehörigen der Opfer genug: Sie standen auf und verließen den Saal. Das Urteil wird am 24. August verkündet.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2012)
Doppel-Anschlag: Norwegens Tragödie in Bildern
Baustellen, Pleiten, SkandaleDer US-Präsident ringt um seine Glaubwürdigkeit
Staatsbürgerschaftstest neuKönnten Sie Österreicher werden?
Zitate der Woche''Die Ehre lasse ich mir nicht abschneiden''
X-47BGroßdrohne hebt erstmals von Flugzeugträger ab
''Kim on Tour''Der Diktator als Pappkamerad
