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Breivik fordert Freispruch, die Verteidigung eine „milde“ Haftstrafe

22.06.2012 | 18:34 |   (Die Presse)

Der Verteidiger des Massenmörders beschönigte die Taten nicht, betonte aber, dass er seinen Mandaten für zurechnungsfähig hält.

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Kopenhagen/Oslo. „Freispruch unter Berufung auf das Notrecht.“ Das ist nach Ansicht des rechtsradikalen Massenmörders Anders Behring Breivik das passende Urteil für seinen Mord an 77 Menschen. Doch da selbst er einsieht, dass dies nicht realistisch ist, forderte sein Verteidiger Geir Lippestad am Freitag im Schlussplädoyer, dass Breivik für zurechnungsfähig erklärt und zu einer „milden“ Gefängnisstrafe verurteilt wird. Tags davor hatten die Staatsanwälte auf Unzurechnungsfähigkeit des Täters plädiert.

Breivik hat am 22. Juli 2011 bei einem Bombenanschlag in Oslo und einem Massaker auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet, viele davon Jugendliche. Dies seien nicht die Taten eines Kranken gewesen, sondern die eines „zynischen Terroristen“, betonte Lippestad zum Abschluss des zehnwöchigen Prozesses. Breivik habe ein „radikales politisches Projekt“, und ihn deshalb für psychotisch zu erklären, nehme ihm das „grundlegende Menschenrecht“, für seine Taten Verantwortung zu übernehmen.

Der Verteidiger beschönigte die Verbrechen seines Klienten nicht. Er teile die Ansicht der Staatsanwälte, dass diese „unfassbar grausam“ gewesen seien. Doch nicht ein Drang zu Gewalt und Mord habe ihn dazu getrieben, sondern politische Motive, „so extrem, dass es wehtut, aber eben politisch“. Warum hätte er so viel Zeit auf sein 1500-seitiges Manifest verwenden sollen, wenn er nicht eine politische Agenda hätte? Das Massaker sei für ihn nur ein „Feuerwerk“ gewesen, um das Manifest zu verbreiten.

 

Einweisung in Anstalt „grausamste Strafe“

Breivik, der die Einweisung in eine Anstalt unbedingt vermeiden möchte, weil er dies für die „grausamste Strafe für einen radikalen Nationalisten“ hält, hörte dem Vortrag seines Verteidigers mit unbewegter Miene zu. Nur einmal wischte er sich über die Augen. Da hatte Lippestad erwähnt, dass die Mutter ihn als „liebevollen Sohn“ beschrieb.

Abschließend erhielt Breivik nochmals die Bühne für eine Schlussreplik: Er räumte ein, dass seine Taten eine „barbarische Aktion“ gewesen seien, doch es habe sich um einen „Präventivangriff zur Verteidigung des norwegischen Urvolks“ gehandelt. Da hatten die Angehörigen der Opfer genug: Sie standen auf und verließen den Saal. Das Urteil wird am 24. August verkündet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2012)

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5 Kommentare
Gast: geh ganz anders
26.06.2012 08:42
0 0

BEDENKLICH

wie DARF ein anwalt auf freispruch plädieren oder auf notwehr? hat der noch was im gericht verloren? wegen zahlendem kunden breivik oder im sinne des gesetzes? die gesamtheit mediale darstellung und gerichtliches verfahren stimmt mich bedenklich.

Gast: geh ganz anders
26.06.2012 08:38
0 0

der prozeß

benennt sich wie? unter welchem namen finde ich den im internet? ich finde ihn nicht unter osloprozeß, der dürfte eine andere bedeutung haben. ich finde ihn unter breivik. und die ganze zeit war er der mittelpunkt des prozesses allein schon von der namensgebung her. und auch die berichterstattung bevorzugte breivik als mittelpunkt des geschehens, meine ich.

Gast: xxxx
22.06.2012 21:00
4 3

Die Verurteilung und die Strafe standen doch von Anfang an fest

Ein Pseudoprozess.
Juristenfeigenblattl.

Re: Die Verurteilung und die Strafe standen doch von Anfang an fest

Nachdem Brevik die Ermordungen nie bestritten hat war natürlich klar dass er dafür auch verurteilt oder eingewiesen wird, falls unzurechnungsfähig. Was auch sonst?
Das hat nichts mit einem Pseudoprozess zu tun.

Antworten Antworten Gast: xxxx
22.06.2012 22:38
3 5

Re: Re: Die Verurteilung und die Strafe standen doch von Anfang an fest

Jaja!
Schlafens weiter in Ihrer MATRIX!

Im Fadenkreuz der Terroristen