Wer jetzt schon per Brief wählt, votiert ungültig

AUT STUDIO AUFNAHMETISCH 2016 04 09 AMTLICHER STIMMZETTEL ZUR WAHL DES BUNDESPRAESIDENTEN DER BUN
AUT STUDIO AUFNAHMETISCH 2016 04 09 AMTLICHER STIMMZETTEL ZUR WAHL DES BUNDESPRAESIDENTEN DER BUN(c) imago/Roland M�hlanger (imago stock&people)
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Frühestens am 3. Mai darf man sein Kreuz machen.

Wien. Auch wenn schon klar ist, wer in der Stichwahl steht: Noch darf man seine Stimme für den zweiten Akt der Hofburg-Wahl nicht abgeben. Das Gesetz sieht vor, dass man bei einer Stichwahl „frühestens am neunten Tag“ nach dem ersten Wahlgang votieren darf. Von Bedeutung ist dies etwa für Auslandsösterreicher: Sie bekamen mit den Unterlagen für den ersten Wahlgang einen leeren Stimmzettel für den zweiten dazu. Auf diesem haben sie per Hand den Namen des von ihnen erwählten Kandidaten einzutragen. Aber auch im Inland lebende Staatsbürger erhielten schon Stimmzettel für beide Urnengänge, wenn sie dies extra verlangt haben. Wer das nicht beantragt hat, aber doch jetzt schon den Stimmzettel benötigt – weil er zum Beispiel nächste Woche auf Weltreise fährt –, kann auch noch rasch einen leeren Stimmzettel beantragen.

In allen anderen Fällen erhalten Briefwähler einen Zettel, auf dem die Kandidaten mit ihren Namen eingetragen sind. Verschickt werden diese ab 3. Mai. Und das ist auch der Tag, an dem die handschriftlich wählenden Bürger frühestens ihre Wahlkarte zur Post geben dürfen. Bei einem Poststempel vom 2. Mai wäre die Wahlkarte noch ungültig, sagt Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, zur „Presse“.

Wer zu spät kommt . . .

Poststempel 3. Mai könnte man schon tolerieren, obwohl das laut Gesetz eigentlich erst der Tag ist, an dem man das Kreuz machen darf. Aber es wäre ja möglich, dass man um null Uhr wählt und den Brief in der Nacht zur Post gibt, sodass er noch am selben Tag ankommt, sagt Stein.
Der Sinn der Frist: Erst am 2. Mai wird das Wahlergebnis amtlich fixiert. Die Stichwahl findet am 22. Mai statt. Wahlkarten müssen da schon angekommen sein. Es empfiehlt sich also, auch nicht zu spät zu wählen.

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