VfGH-Präsident für Auszählung aller Wahlkarten am Wahlabend

VfGH-Präsident für Auszählung aller Wahlkarten am Wahlabend
VfGH-Präsident für Auszählung aller Wahlkarten am WahlabendAPA/HERBERT NEUBAUER
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"Wir sollten hier künftig kein Vakuum zulassen", sagt Holzinger. Die FPÖ will die Wahl anfechten, wenn Van der Bellen gewinnt. Der Leiter der Wahlbehörde weiß derzeit von keinen Unregelmäßigkeiten.

Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger tritt dafür ein, dass alle Wahlkarten noch am Wahlabend ausgezählt werden. "Wir sollten hier künftig kein Vakuum zulassen", erklärte er am Montag. Man brauche rasche Wahlergebnisse: "Ohne Not 24 Stunden darauf zu warten, halte ich für demokratiepolitisch bedenklich."

"Dass wir heute aufgrund der Briefwahlstimmen noch nicht wissen, wer Bundespräsident ist, ist keine gute Situation", so Holzinger. Die beiden Kandidaten gingen mit "dem Umstand und der Unsicherheit gut um", lobte er Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen. "Ich finde aber, künftig sollten die Briefwahlstimmen, auch wenn es ein großer Aufwand ist, sofort nach Wahlschluss ausgezählt werden, sodass noch in der Nacht das Endergebnis vorliegen kann." Die Wahlordnung sollte daher "zumindest in einem Punkt verbessert werden".

Robert Stein, Leiter der Wahlbehörde im Innenministerium, zeigte sich im Ö1-Morgenjournal hingegen skeptisch zu einer rascheren Auszählung: "Es wäre gerade beim zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl sehr schwierig bis unmöglich." Eine dezentrale Auswertung würde daran scheitern, dass es den leeren amtlichen Stimmzettel gebe, und die Stimmen von Auslandsösterreichern dann rückverfolgbar wären, meint der Behördenleiter. Und eine zentrale Auswertung durch die Bezirkswahlbehörden würde wiederum daran scheitern, dass die von 21 Uhr bis 4 Uhr früh auswerten müssten, und dann nicht mehr in beschlussfähiger Zusammensetzung vorhanden wären: "Das wäre demokratiepolitisch bedenklich."

Kommt es zur Wahl-Anfechtung?

Anfechtungen der Wahl will Stein "bei dieser arithmetischen Lage" nicht ausschließen. Es seien aber bisher keine Rechtswidrigkeiten an die Behörde herangetragen worden. Wenn eine wahlwerbende Gruppe das Gefühl habe, dass es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei, dann sei es auch ihr "gutes Recht, den Sachverhalt überprüfen zu lassen."

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat am Sonntagabend bereits angekündigt, er werde das Ergebnis anfechten, sollte Van der Bellen nach Auszählung der Wahlkarten gewinnen.

Dass wegen zu spät zugestellter Wahlkarten eine Anfechtung möglich ist, glaubt Stein nicht: "Das verspätete Einlangen von Wahlkarten ist keine Gesetzesverletzung." In welchem Ausmaß eine Wahl wiederholt werden müsse, das "hängt von Art der Rechtswidrigkeit ab", erklärt Stein: Sie könnte zur Gänze widerholt werden, was ich nicht glaube, oder auf kleinem Gebiet, etwa einer Gemeinde."

>>> Zum Ö1-Morgenjournal

(Red.)

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