Ministerium veröffentlicht falsches Ergebnis für Waidhofen/Ybbs

Das falsche Ergebnis auf der Ministeriums-Homepage.
Das falsche Ergebnis auf der Ministeriums-Homepage.(c) Screenshot: Innenministerium
  • Drucken

146,9 Prozent Wahlbeteiligung wies die Stadt auf. Der Fehler soll rasch korrigiert werden. Für FPÖ-Chef Strache wirft auch ein Linzer Sondersprengel "Fragen auf".

Das Innenministerium hat auf seiner Homepage ein falsches Wahlergebnis für die niederösterreichische Stadt Waidhofen an der Ybbs veröffentlicht. Die Tabelle weist eine Wahlbeteiligung von 146,9 Prozent aus. In Waidhofen sind 9026 Menschen wahlberechtigt, laut Homepage haben jedoch 13.262 Menschen ihre Stimme am Sonntag abgegeben.

Das Resultat werde korrigiert, sagte der Leiter der Wahlabteilung, Robert Stein, am Montagabend in der "ZiB 2". Die niederösterreichische Landeswahlbehörde habe das Wahlkartenergebnis der Stadt Waidhofen falsch in das elektronische Wahlsystem eingespeist, hieß es in einer Aussendung. Eine wesentliche Änderung des Gesamtergebnisses bedeute das allerdings nicht. Derzeit gebe es zudem keine Hinweise auf ähnliche Fehler, die das Endergebnis beeinflussen könnten, sagte Stein.

Die am Montag veröffentlichten, elektronischen Ergebnisse der der Landeswahlbehörden blieben bis zum 1. Juni 2016 "eingefroren". Bis zum 1. Juni werde das Ergebnis auf Basis der in Papierform übermittelten Landeswahlakten durch die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung berichtigt und veröffentlicht.

Strache: Linzer Sondersprengel "wirft Fragen auf"

FPÖ-Bundesparteichef Heinz-Christian Strache hat am Dienstag auf seiner Facebook-Seite auf eine weitere, seiner Ansicht nach, Eigenartigkeit hingewiesen. Es handelt sich dabei um eine Auflistung der Linzer Wahlergebnisse nach Sprengeln. Für Strache wirft diese "Fragen auf", da in einem "Sondersprengel" deutlich mehr abgegebene Stimmen (21.060) als Wahlberechtigte (3518) aufscheinen.

Der Grund für diese Abweichungen: Ein "Sondersprengel" umfasst nicht nur "Fliegende Kommissionen" (sie suchen etwa bettlägrige Wähler auf) und "Besondere Wahlbehörden", sondern auch die Ergebnisse der Briefwahlstimmen. In der Gesamtauflistung der Wahlberechtigten und abgegebenen Stimmen finden sich daher auch keine Unregelmäßigkeiten.

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.