Mayer: Aufhebung der Hofburg-Wahl war "klare Fehlentscheidung"

Mayer: Aufhebung der Hofburg-Wahl war "klare Fehlentscheidung"
Mayer: Aufhebung der Hofburg-Wahl war "klare Fehlentscheidung"Die Presse (Fabry)
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Der VfGH habe "den Boden der Verfassung verlassen", meint der Verfassungsjurist. Unmittelbar nach der Aufhebung der Stichwahl hatte er noch "nichts zu meckern" gehabt.

Als "klare Fehlentscheidung" kritisiert der Verfassungsrechtler Heinz Mayer jetzt im "Falter" die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof. Der VfGH habe "den Boden der Verfassung verlassen".

Der VfGH irre in einem zentralen Punkt, so Mayer laut einer Vorab-Aussendung: Es komme nicht auf die Möglichkeit eines Einflusses von Unregelmäßigkeiten auf das Wahlergebnis an, sondern darauf, ob es wahrscheinlich war, dass so ein Einfluss gegeben war. Statistische Untersuchungen würden aber zeigen, dass die Möglichkeit eines Einflusses kleiner als ein Promille war.

Aus Mayers Sicht hätte der VfGH allenfalls die Neuauszählung der Briefwahl in den beanstandeten Bezirken anordnen können. Mit einem weiteren Fehler hätten sich die Richter diesen Weg aber verbaut: Wegen der Tatsache, dass Teilergebnisse an bestimmte Stellen weitergegeben wurden, habe der Gerichtshof "unter Berufung auf das von ihm erfundene Gebot der "Reinheit' der Wahlen das gesamte Wahlverfahren als rechtswidrig qualifiziert." Das widerspreche der Kompetenz des Gerichts zur teilweisen Aufhebung von Wahlen. Müssten diese nämlich teilweise wiederholt werden, sei den Wählern ebenfalls das gesamte andere Ergebnis bekannt und sie könnten sich daran orientieren, ohne dass die Wahl deshalb ungültig werde. 

Mayer war Mitglied des Personenkomitees von Alexander Van der Bellen. Unmittelbar nach der Aufhebung der Stichwahl hatte er noch gemeint, es gebe "nichts zu meckern" über die Begründung. Anfang Juli hielt er es nicht für problematisch, dass für eine Aufhebung keine konkreten Manipulationen nachgewiesen werden müssen. "Ich denke, es geht nicht anders und ist deshalb seit 90 Jahren auch ständige Rechtsprechung." Den zweiten Grund, die Weitergabe von Ergebnissen an Medien, hielt er schon damals für nicht überzeugend.

(APA)

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