Wackelt auch der Nachwahl-Termin?

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Derzeit prüfen Juristen, ob man den Auftrag zum Druck neuer Wahlkarten ohne Ausschreibung vergeben kann. Wenn nicht, droht eine Geldstrafe – oder die erneute Verschiebung.

Wien. Der Satz von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) ging bei der Pressekonferenz am Montag fast unter: Er wolle den Auftrag für den Druck der neuen Wahlkarten direkt der Österreichischen Staatsdruckerei (OeSD) erteilen – also ohne EU-weite Ausschreibung. Es bestehe nämlich Gefahr im Verzug.

Doch genau mit dieser Vorgehensweise könnte Sobotka dem Land bei der Wahl eines neuen Bundespräsidenten gleich wieder neue Probleme einhandeln, die schlimmstenfalls eine erneute Wahlverzögerung mit sich bringen könnten. Denn nicht nur Konkurrenten der Staatsdruckerei, sondern mehrere von der „Presse“ befragte Vergaberechtsexperten bezweifeln, dass beim Druck der Wahlkarten auf eine Ausschreibung verzichtet werden kann. Und Druckereien, die sich übergangen fühlen, haben die Möglichkeit, sich zu wehren. Sie können beim Bundesverwaltungsgericht auf die Nichtigkeitserklärung der Direktvergabe an die Staatsdruckerei klagen.

Wenn das Gericht die Vergabe des Innenministers an die OeSD für rechtswidrig hält, muss es den erteilten Auftrag für nichtig erklären. Das hieße nichts anderes als eine weitere Verzögerung: Die Vergabe müsste wiederholt und der Auftrag für den Wahlkartendruck europaweit ausgeschrieben werden. Nur in Ausnahmefällen kann das Bundesverwaltungsgericht von einer Nichtigkeitserklärung der Vergabe absehen und stattdessen ein Bußgeld über die Republik verhängen. Das kann bis zu 20 Prozent des Auftragswerts ausmachen.

Apropos: Schon in jüngster Vergangenheit ist der Staat Österreich wegen seiner guten Beziehungen zur OeSD ins Visier der EU-Kommission geraten. Sie hält es für unionsrechtswidrig, dass Österreichs Behörden Aufträge für den Druck amtlicher Dokumente ohne Ausschreibung an die OeSD vergeben. Eine entsprechende Klage ist noch beim Europäischen Gerichtshof anhängig.

Worin besteht die „Gefahr im Verzug“?

Doch woran hakt es rechtlich bei der bevorstehenden Vergabe? Das Bundesvergabegesetz sieht vor, dass alle Aufträge und alle Beschaffungsvorgänge der öffentlichen Hand nach den vergaberechtlichen Bestimmungen ausgeschrieben werden müssen.

Der Innenminister begründete seine Entscheidung, sich ohne Umwege für die privatisierte Staatsdruckerei zu entscheiden, damit, dass Gefahr im Verzug bestehe. Einen Begriff, den das Bundesvergabegesetz nicht kennt. Lediglich wenn „dringliche, zwingende Gründe, die nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind“, vorliegen, kann die öffentliche Hand auf eine Ausschreibung verzichten. Nicht aber darauf, mit anderen Anbietern zu verhandeln.

Doch es ist zweifelhaft, dass die Republik mit diesen Argumenten bei Gericht bestehen könnte. Denn unter „dringlichen, zwingenden Gründen“, die den Auftraggeber von einer Ausschreibung bewahren, versteht die Judikatur krasse Fälle wie etwa Naturkatastrophen.
Ob eine abzuhaltende Wahl darunter fällt, bezweifeln Vergaberechtsexperten. Denn weder Sobotka noch das Parlament ist bei den Problemen rund um den Urnengang unvorhergesehenen Gewalten ausgesetzt. Der Nationalrat entscheidet ja selbst, dass die Wahl verschoben wird, und vor allem auch, an welchem Tag sie stattfinden soll. Im derzeitigen Entwurf, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz geändert wird, ist der 4. Dezember genannt.

Innenministerium prüft

Fragt sich nur, weshalb der Innenminister nicht auf Nummer sicher geht und – anstatt eine weitere Panne zu riskieren – einfach ein reguläres Vergabeverfahren durchführt. Ein sogenanntes verkürztes Regelverfahren (das ist ein Vergabeverfahren, bei dem die Angebotsfristen nach dem Gesetz verkürzt werden dürfen) wäre in diesem Fall möglich – und würde auch nicht länger als zwei bis drei Monate dauern. Also würde die Nachwahl zur Stichwahl der Bundespräsidentenwahl auch nicht viel später als jetzt geplant stattfinden.

Das Innenministerium, von der „Presse“ mit dem Sachverhalt konfrontiert, erklärte, man prüfe derzeit die Frage einer Ausschreibung. Für die OeSB spräche, dass man sich auf die gelieferte Qualität und die fristgerechte Lieferung verlassen könne. Die Druckerei habe bisher schon amtliche Dokumente wie eben Pässe für die Republik angefertigt, sagte ein Sprecher. „Noch ist kein Auftrag an die Staatsdruckerei erteilt worden. Uns ist es sehr wichtig, dass vergaberechtlich alles einwandfrei passt. Mit der Klärung all dieser komplexen Fragen sind unsere Vergabejuristen derzeit noch intensiv befasst.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15. September 2016)

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