Wahlkarten-Auftrag wird nicht neu vergeben

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Die Druckerei, deren Kuverts das "Klebergate" auslösten, muss eine "Ersatzlieferung" erbringen, sagt der Leiter der Finanzprokuratur. Dafür müsse sie sich einen "Sublieferanten" suchen - die Staatsdruckerei.

Der Wahlkarten-Auftrag für die Bundespräsidenten-Stichwahl am 4. Dezember wird nicht neu vergeben. Das kündigte Wolfgang Peschorn, Leiter der Finanzprokuratur, am Freitag an. Vielmehr soll die ursprüngliche Druckerei kbprint.com – deren fehlerhaften Umschläge das „Klebergate“ auslösten und letztlich zu einer Verschiebung der Stichwahl auf den 4. Dezember geführt haben, eine „Ersatzlieferung" erbringen, muss dafür aber einen „Sublieferanten" suchen.

Allerdings: Wie die „Presse“ berichtet hat, bestehen Bedenken darüber, dass eine Neuvergabe ohne Ausschreibung rechtswidrig sein könnte. Der Hintergrund: Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat angekündigt, den Auftrag für den Druck der neuen Wahlkarten direkt der Österreichischen Staatsdruckerei (OeSD) erteilen zu wollen – also ohne EU-weite Ausschreibung. Es bestehe nämlich Gefahr im Verzug. Jedoch bezweifeln mehrere von der „Presse“ befragte Vergaberechtsexperten, dass auf eine solche tatsächlich verzichtet werden kann. Auch hätten Druckereien, die sich übergangen fühlen, demnach die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht auf die Nichtigkeitserklärung der Direktvergabe an die Staatsdruckerei zu klagen.

"Staatsdruckerei wurde nicht als Sublieferant vorgeschrieben"

Peschorn konnte den Bedenken am Freitag wenig abgewinnen. Es werde keine Neuvergabe geben, beharrte er: „Wir setzen damit unser Recht aus unserem Auftragsverhältnis durch", sagte der Leiter der Finanzprokurator, die als Anwalt des Bundes auftritt. Die Wahlkarten werden auch nicht neu bestellt, man habe schlicht ein Recht auf Ersatz des schadhaften Produktes für den ursprünglich für 2. Oktober anberaumten Stichwahlgang. Für die im geplanten Gesetz vorgesehenen Wahlkarten - wie sie bis 2009 im Einsatz waren - gebe es nicht viele Anbieter mit entsprechender Fertigungsstrecke. „Die Firma braucht einen Sublieferanten und es ist vereinbart, dass sie einen verwendet."

Und die Staatsdruckerei? Die wurde der „alten" Firma nicht als Sublieferant vorgeschrieben, betonte Peschorn. „Das ist grundsätzlich die Entscheidung des Vertragspartners - der uns aber zu fragen hat“, meinte er. Die Republik werde durchsetzen, „dass der Auftragnehmer verlässlich liefern kann". Und zwar Wahlkarten, die einerseits nicht ungewollt aufgehen, bei denen man andererseits aber eindeutig erkennt, wenn jemand sie unerlaubt öffnen wollte. Es werde auch ein „begleitendes Prozess-Monitoring" durch die Republik geben, um „sicherzustellen, dass es im Rahmen von Produktion und Lieferung keine technischen Pannen gibt".

"Die Republik Österreich ist ein seriöser Partner"

Für die Durchsetzung allfälliger anderer Ansprüche sei es nötig, die „Ursachen exakt zu eruieren", hielt Peschorn zur weiteren Vorgehensweise fest. Es gehe schließlich auch darum, Beweise zu haben, die „in einem allfälligen gerichtlichen Verfahren vorgelegt werden können". Denn auch in diesem Fall gelte: „Die Republik Österreich ist ein seriöser Partner."

(APA/Red.)

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