Verfassungsrichter: FPÖ hat Anfechtung vor Stichwahl vorbereitet

Johannes Schnizer
Johannes SchnizerAPA/ROLAND SCHLAGER
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Johannes Schnizer verteidigt die Aufhebung der Stichwahl wegen "krasser Rechtswidrigkeiten". Die FPÖ weist die Vorwürfe, sie habe die Anfechtung schon vor dem eigentlichen Urnengang geplant, zurück.

Der Verfassungsrichter Johannes Schnizer verteidigt in der aktuellen Ausgabe des "Falter" die Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl vom 22. Mai durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). „Es sind nicht bloß Schlampigkeiten passiert, sondern es ist in zehntausenden von Fällen das Wahlgeheimnis verletzt worden. Deshalb sprechen wir von krassen Rechtswidrigkeiten“, wird Schnizer zitiert. Er betonte aber, damit lediglich seine persönliche Meinung zum Ausdruck zu bringen - und nicht für das Höchstgericht zu sprechen.

Laut Schnizer hätten beim Öffnen der Briefwahlkuverts Unbefugte die Wahlzettel entnommen - und theoretisch hätten eben diese Unbefugten „hineinschauen" können. Dies bedeute, jene - unbefugten - Personen, die die Kuverts geöffnet haben, hätten theoretisch sehen können, „wie der Nachbar abgestimmt hat“. Davon betroffen waren laut Schnizer zehn der 14 Wahlbezirke, insgesamt 73.084 Briefwahlstimmen.

Dass der VfGH in seinem Erkenntnis erklärt hatte, es müssten für eine Aufhebung einer Wahl Manipulationen gar nicht bewiesen, sondern nur möglich sein, verteidigte Schnizer ebenfalls: Dies sei „ständige Judikatur" des Gerichtshofs. „Diese Rechtsprechung hat der Verfassungsgerichtshof entwickelt, weil eine Manipulation fast nie nachweisbar ist."

"Haben ohne Ansehen der Person entscheiden"

Die zahlreiche Kritik am Urteil des VfGH sieht Schnizer auch darin begründet, dass die FPÖ die Wahl angefochten und sich damit durchgesetzt habe. Vor allem die Äußerungen des Schriftstellers Karl-Markus Gauß, der dem Gerichtshof „vorauseilenden Gehorsam gegenüber der FPÖ" vorgeworfen habe, schmerze ihn. „Das stimmt keinesfalls. Wir haben - und das ist mir ganz wichtig, und man weiß, wo ich weltanschaulich stehe - ohne Ansehen der Person entschieden", sagte Schnizer, der einst Kabinettschef des SPÖ-Kanzlers Alfred Gusenbauer war.

Gleichzeitig sparte Schnizer nicht mit Kritik an der FPÖ bzw. deren Kandidaten Norbert Hofer: „Offenkundig war einer der Wahlwerber entschlossen, den Sieg des anderen nicht zu akzeptieren. Er hat bereits vor der Stichwahl die Wahlanfechtung aufgrund von Mängeln bei vorangegangenen Wahlen vorbereitet, die in diesem Ausmaß nicht allgemein, aber offenkundig den Wahlbeisitzern dieses Kandidaten bekannt waren; sie haben aber in der Wahlbehörde (mit einer Ausnahme) nicht darauf hingewirkt, rechtmäßig vorzugehen. Ein anderer Kandidat hätte vielleicht gesagt, er akzeptiert auch eine Niederlage."

Gefragt, wem er bei der Wiederholung der Stichwahl seine Stimme geben wird, sagte Schnizer: „(Alexander, Anm.) Van der Bellen, wie das letzte Mal."

FPÖ weist "glatte Unterstellung" zurück

Die FPÖ wies Dienstagmittag die Aussagen von Schnizer, die Partei bzw. Hofer habe die Anfechtung der Stichwahl schon vor deren Abhaltung vorbereitet, scharf zurück. Dass Schnizer seinen Ausführungen diese „Unwahrheit" hinzufüge, sei „befremdlich und sehr bedauerlich", sagte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl in einer Aussendung. „Zu behaupten, die FPÖ habe bereits vor der Stichwahl die Wahlanfechtung vorbereitet, ist eine glatte Unterstellung, die wir aufs Schärfste zurückweisen", so Kickl. „Eine derartige Behauptung entspricht zudem genau dem Charakter jener Gerüchte, die wohl auch das Team (Alexander, Anm.) Van der Bellen aus dem Wahlkampf verbannt wissen möchte", sagte der FPÖ-Generalsekretär.

(APA)

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