Auslandsösterreicher gehen gegen unerwünschte Wahlwerbung vor. Die FPÖ erklärt hingegen, die Rechtslage sei widersinnig, und viele hätten sich über das Schreiben Hofers gefreut.
Wien. Die gute Nachricht: Noch ist rund um die Bundespräsidentenwahl keine große Panne aufgetaucht, die eine Wahlaufhebung oder Verschiebung nötig macht. Die schlechte: Nicht jeder, der eine Wahlkarte wollte, hat sie bisher bekommen, wie bei der „Presse“ eingelangte Beschwerden zeigen. Und es gibt nach Norbert Hofers E-Mail an Auslandsösterreicher bereits juristische Fragen, die rund um die Wahl geklärt werden müssen.
„Es haben sich bei uns einige Betroffene gemeldet, der Sachverhalt wird geprüft“, erklärte am Donnerstag Nikolaus Koller, Strafreferent im Fernmeldebüro Wien, Niederösterreich und Burgenland, zu den Hofer-Mails. Die FPÖ hatte Datensätze aus der Wählerevidenz verwendet, um Auslandsösterreicher in Hofers Namen per Mail anzuschreiben. Diese Daten gelangen über die Gemeinden und das Innenministerium legal an die Parteien.
Während diese berechtigt sind, sich per klassischer Post an Wahlberechtigte zu wenden, unterliegt der Versand von Mails dem Telekommunikationsgesetz. Und dieses sieht Verwaltungsstrafen von bis zu 37.000 Euro vor, wenn ein Mail Direktwerbung darstellt, was auch für Wahlwerbung gelten kann. Ebenso strafbar ist es, ein Mail an mehr als 50 Personen zu schicken.
30.000 bis 40.000 Adressaten
Die FPÖ gibt an, dass das Mail an 30.000 bis 40.000 Empfänger gegangen sei, zumal nicht alle der 400.000 Auslandsösterreicher mit ihrer Mailadresse in der Wählerevidenz stehen. Die Verantwortung für die Mails sieht Hofers Wahlkampfmanager, FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl, beim Ministerium. „Warum sendet uns das Innenministerium E-Mail-Adressen von Auslandsösterreichern zur Wahlinformation, wenn zugleich das Versenden von E-Mails nicht erlaubt sein soll?“, fragte Kickl. Die bestehende Rechtslage sei „offenbar widersinnig“. Auch Hofer sieht in dem Massenmail kein Problem. „Ich muss es ja nicht lesen“, sagte Hofer im ORF-Radio. Auch er bekomme schließlich viele E-Mails. Und es habe auch viele Empfänger gegeben, die sich über sein Schreiben gefreut hätten, erklärte Hofer.
Manche der angeschriebenen Auslandsösterreicher wollen Hofer aber nun trotzdem rechtlich belangen, teils auch im Ausland. So forderte ein in Deutschland lebender Datenschutzrechtsexperte Hofers Büro auf, seine E-Mail-Adresse aus dem Verteiler zu löschen und Auskunft über sämtliche über seine Person gespeicherten Daten offenzulegen. Sonst werde er die deutschen Behörden informieren, zumal ihm das Mail auf deutschem Boden zugestellt wurde, betont der Mann, dessen Schreiben an Hofer der „Presse“ vorliegt.
Langes Warten auf Wahlkarte
Probleme anderer Art hat ein österreichisches Paar, das die Wintermonate im sonnigen US–Bundesstaat Florida verbringt. Es beantragte bereits am 12. Oktober beim Magistrat Salzburg eine Wahlkarte, die aber nie ankam. Seitens des Innenministeriums bekam das Paar auf eine Nachfrage die Antwort, dass man „sich bewusst ist, dass das gesetzlich vorgegebene Fristengefüge in Fällen, in denen eine Auslandsösterreicherin oder ein Auslandsösterreicher sehr weit entfernt von Österreich wohnt, eine reibungslose Abwicklung des Wahlkartenverkehrs oft unmöglich macht“.
Wie ein Insider der „Presse“ berichtet, macht gerade der Wahlkartenversand in die USA häufiger Probleme, was am dortigen Postsystem liege. Bereits im Frühjahr gab es Berichte, laut denen eine Wahlkarte in die USA zwei Wochen und mehr in eine Richtung benötigen kann. Der jetzige Fall, in dem das Paar schon sechs Wochen auf die Wahlkarte wartet, ist freilich eher unüblich.
Aber auch im Inland kommen manche Wahlkarten nicht an. So klagt ein Perchtoldsdorfer darüber, dass er seine am 4. November via Bürgerkarte und Handysignatur bestellte (und infolgedessen nicht eingeschrieben verschickte) Wahlkarte nie bekam. In diesem Fall gibt es auch keine Möglichkeit, eine weitere Wahlkarte zugeschickt zu bekommen, weil man sonst nicht ausschließen könnte, dass jemand zweimal wählt.
Zurück zur Mailaffäre: Die FPÖ sieht darin nur eine „Skandalisierungsstrategie des Teams Van der Bellen“. Beigelegt ist hingegen der Disput der FPÖ-Hausband mit Hubert von Goisern, der Van der Bellen unterstützt. Die bei FPÖ-Veranstaltungen aufspielende John Otti Band erklärte, Von Goiserns Lied „Brenna tuats guat“ nicht mehr zu spielen. Von Goisern wollte nicht, dass seine Lieder bei FPÖ-Veranstaltungen gespielt werden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.11.2016)