Wenn das Volk gefragt wird: Von Sopron 1921 bis Darabos 2013

(c) Clemens Fabry
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Von allen Entscheidungen wurde bisher keine revidiert. Nach Volksabstimmungen folgt die erste bundesweite Volksbefragung.

Wien/Oli. Im Vertrag von Saint-Germain wurden Österreich 1919 die deutschsprachigen Komitate Westungarns, also in etwa das heutige Burgenland, zugesprochen – inklusive der Stadt Sopron (Ödenburg). Letzteres blieb umstritten, und so wurde für Dezember 1921 eine Volksabstimmung angesetzt. 65,1 Prozent stimmten für den Verbleib Soprons bei Ungarn. Und so blieb es auch.

Schon ein Jahr zuvor waren die Südkärntner zu den Urnen gerufen worden. Nach der Besetzung durch jugoslawische Truppen hatte eine amerikanische Mission das Land bereist und eine Volksabstimmung für opportun empfunden. Am 10. Oktober 1920 stimmen 59 Prozent für den Verbleib Südkärntens bei Österreich.

Die erste bundesweite Volksabstimmung fand erst 1978 statt: 50,5 Prozent sprachen sich gegen eine Inbetriebnahme des AKWs Zwentendorf, ein Prestigeprojekt der Regierung Kreisky, aus. 1994 folgte dann die zweite bundesweite Volksabstimmung: 66,4 Prozent stimmten für einen EU-Beitritt Österreichs. Regionale Volksabstimmungen gab es 1988 im Burgenland – 91,32 Prozent stimmten gegen das von der SPÖ im Alleingang beschlossene Objektivierungsgesetz bei Postenvergaben im Staatsdienst – und 1998 in Salzburg – hier stimmten 95,28 Prozent für die Abschaffung des Proporzes in der Landesregierung.

Am 20. Jänner 2013 folgt nun die erste bundesweite Volksbefragung. Im Gegensatz zur Volksabstimmung ist sie rechtlich nicht bindend, muss keine nur mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage beinhalten und sich auch auf kein bereits zuvor vom Nationalrat beschlossenes Gesetz beziehen. Regionale Volksbefragungen gab es immer wieder: etwa in Wien über die Weltausstellung (1991) oder in Eberau über das Asyl-Erstaufnahmezentrum (2010). Beide Male stimmten die Bürger dagegen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.01.2013)

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