Es war eine Ansage, wie sie für Heinz Fischer nicht gerade typisch ist: Der Bundespräsident warnte die Regierung am Sonntag vor einem überhasteten Ausbau der direkten Demokratie. Konkret sprach sich Fischer gegen die Idee aus, dass Volksbegehren ab einer bestimmten Unterschriftenanzahl verpflichtend zu Volksabstimmungen führen sollen.
Fischer stößt sich an eben diesem „Automatismus“, wie er in der ORF-„Pressestunde“ sagte. Das Problem entstünde dann, wenn eine Gruppe von Menschen – sei es „eine Lobby, eine Zeitung oder irgendwelche Interessenvertreter“ – ein Volksbegehren in die Wege leitete. An der Schnittstelle zur Volksabstimmung könnte das Parlament dann nicht mehr mitbestimmen. Damit wäre der Bundesgesetzgeber „de facto ausgeschaltet“. Und die Qualität der Gesetze würde „entscheidend abnehmen“.
Der Bundespräsident kann sich zwar vorstellen, dass direktdemokratische Instrumente in Zukunft häufiger zum Einsatz kommen. Aber der Nationalrat brauche „ein echtes Mitbestimmungsrecht“. Ein solches ist im Modell der ÖVP jedoch nicht vorgesehen. Ganz im Gegenteil: Wenn ein Volksbegehren von zehn Prozent der Wahlberechtigten – also rund 650.000 Personen – unterstützt wird, soll der Inhalt der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden. Mit einfacher Mehrheit würde das Anliegen dann Gesetz werden.
Am Donnerstag wurde erstmals auf Regierungsebene über diesen Vorschlag verhandelt, wobei die SPÖ im Wesentlichen Zustimmung signalisierte: Automatische Volksabstimmungen seien durchaus vorstellbar, sagte Staatssekretär Josef Ostermayer, einmal mehr Chefverhandler, nach einem Gespräch mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Einig sei man sich auch darüber, dass die Hürde mit zehn Prozent der Wahlberechtigten festgeschrieben werden solle. Zuvor müssten aber noch „die Rahmenbedingungen“ geklärt werden.
SPÖ noch unentschlossen
Damit war unter anderem die Frage gemeint, welche Gesetzesmaterien zu heikel sind, um sie einer Volksabstimmung preiszugeben. In der ÖVP werden derzeit völkerrechtliche Verpflichtungen, EU-Primärrecht, Menschenrechts- und Grundrechtsfragen, Budget- und Steuerfragen, vor allem aber die Verfassung genannt. Fischer sieht darin einen „Widerspruch“: Wenn man nämlich der Meinung sei, das Volk sei klüger und die direkte Demokratie besser als die repräsentative, müsse man ihr auch verfassungsrechtliche Fragen überlassen – und sie nicht davor schützen.
Allerdings scheint der Meinungsbildungsprozess in der SPÖ ohnehin noch nicht abgeschlossen zu sein: In der Vorwoche wurde ein Papier des SPÖ-Klubs publik, in dem verpflichtende Volksabstimmungen nicht vorgesehen sind. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer präferiert überhaupt ein dreistufiges Modell, das seit einigen Jahren in den deutschen Bundesländern praktiziert wird.
Dabei würde das Parlament nicht seiner Mitspracherechte enthoben: Der Prozess startet mit einer Gesetzesinitiative, die ab einer bestimmten Unterschriftenanzahl im Nationalrat verhandelt wird. Kommt kein Kompromiss zustande, folgt ein Volksbegehren plus neuer Verhandlungsrunde. Am Ende steht eine Volksabstimmung, wobei der Nationalrat einen Gegenvorschlag vorlegen kann.
Auf Fischers und Prammers Seite schlug sich am Sonntag auch der Wirtschaftskammer-Präsident: Er halte automatische Volksabstimmungen ebenso für „äußerst bedenklich“, teilte Christoph Leitl seiner Partei via Aussendung mit. ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch versteht die Bedenken nicht: Niemand brauche sich vor „einem mündigen Volk“ zu fürchten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.07.2012)
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