Neuer EU-Führerschein 15 Jahre gültig

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Ab 19. Jänner wird auch in Österreich ein neuer standardisierter EU-Führerschein Realität, der alle 15 Jahre erneuert werden muss. Er bringt neue Motorradklassen und mehr Schulungen.

Wien/Wb. Die gute Nachricht vorweg: Wer über einen rosa Papierführerschein verfügt oder bereits auf einen Scheckkarten-Führerschein umgestiegen ist, der braucht sich bis 2033 um keine Änderung zu bemühen. Bis dahin werden diese Dokumente ihre Gültigkeit behalten. Wer jedoch ab 19. Jänner einen neuen Führerschein beantragt, erhält einen standardisierten EU-Führerschein, der alle 15 Jahre erneuert werden muss. Der neue Führerschein wird ebenfalls Scheckkartenformat haben und über mehrere fälschungssichere Merkmale verfügen. Eine verpflichtende Gesundenuntersuchung wird es bei der Verlängerung, wie es die EU eigentlich empfohlen hatte, in Österreich nicht geben. „Wir wollen keine zusätzlichen Hürden für ältere Menschen auf dem Weg zu mehr Verkehrssicherheit“, beruhigt Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) in einer Aussendung. Sie will lediglich freiwillige, anonyme Gesundheitschecks anbieten.

Die größte Änderung betrifft Jugendliche, die ein Motorrad lenken wollen. Für sie gibt es ein neues System mit mehr Schulungen. Im Gegenzug wird es möglich sein, bereits mit 16 Jahren ein Motorrad mit 125 Kubikzentimetern und maximal 15PS zu fahren. Für den Einstieg in diese A1-Klasse sind 28 Theorie- und zwölf Praxiseinheiten vorgeschrieben. Ab 18 Jahren kann über eine Mehrphasenausbildung auf größere Maschinen der neuen A2-Klasse (bis 48PS) umgestiegen werden. Die A-Klasse (ohne Limit) kann nur nach zwei Jahren A2-Klasse entweder über eine zusätzliche Schulung (sieben Unterrichtseinheiten) oder eine praktische Fahrprüfung erreicht werden. Wer direkt in diese Klasse über eine Prüfung einsteigen will, muss künftig 24 Jahre alt sein. Jugendliche, die mit 16 Jahren ein Moped mit 50 Kubikzentimetern (maximal 45km/h) lenken wollen, benötigen dafür wie bisher sechs Stunden Theorie- und sechs Stunden Praxisunterricht sowie eine theoretische Prüfung. Ihr Führerschein wird aber künftig nicht mehr durch Fahrschulen oder Autofahrerklubs, sondern durch die zuständige Behörde ausgestellt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.12.2012)

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