Kärntner kritisieren, dass die „Auslegungserklärung“ nicht im Parlament beschlossen wurde.
Wien/Ag. Der Verfassungsgerichtshof befasste sich gestern, Dienstag, in einer öffentlichen Verhandlung mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der im Vorjahr zur Unterstützung kriselnder Eurostaaten ins Leben gerufen wurde. Das Verfahren ist ein Überbleibsel der abgewählten FPK-Regierung, die gegen den ESM unter anderem die mangelnde Einbindung des Parlaments und fehlende Rechtsgrundlagen vorbrachte.
Die Richter interessieren sich vor allem für die „Auslegungserklärung“ zum ESM-Vertrag. Wie vom deutschen Verfassungsgericht gefordert, wurden den beteiligten Staaten darin Haftungsobergrenzen zugesichert. Die Erklärung wurde hierzulande jedoch lediglich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, nicht aber im Parlament beschlossen – aus Kärntner Sicht unzulässig. Wann die Urteilsverkündung erfolgt, ist unklar.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2013)