FPK blitzt mit Verfassungsklage gegen ESM ab

ESM Verfassungsklage Gerhard Dörfler
ESM Verfassungsklage Gerhard Dörfler (c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
  • Drucken

Verfassungsgericht bezeichnet Euro-Rettungsschirm als verfassungskonform, fordert aber eine Vorabprüfung von derartigen Verträgen.

Wien/Wb/Apa. Die einstige Kärntner FPK-Landesregierung unter Gerhard Dörfler ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM abgeblitzt. Der Verfassungsgerichtshof sieht die Einwände als „unbegründet“. „Der ESM verstößt nicht gegen die österreichische Bundesverfassung.“ VfGH-Präsident Gerhart Holzinger begründete den Entscheid damit, dass der ESM keine von der FPK behauptete „unbegrenzte Nachschusspflicht“ enthalte. Die Zahlungsverpflichtungen an den neuen Euro-Rettungsschirm seien begrenzt. Im österreichischen Fall wurde der Anteil mit 19,4 Milliarden Euro festgelegt. Diese Garantie dient der Unterstützung von finanziell angeschlagenen Euroländern.

In der Begründung des VfGH heißt es außerdem: „Bundesregierung und Nationalrat haben sich für die Teilnahme am ESM entschieden und sind damit vertraglich geregelte und begrenzte Verpflichtungen zur Vermeidung möglicher, nicht absehbarer wirtschaftlicher und sozialer Schäden eingegangen. Diese Vorgangsweise bewegt sich im Rahmen der Verfassung.“

Holzinger forderte allerdings auch, dass der Verfassungsgerichtshof künftig vorab in derartige internationale Verträge eingebunden werden sollte. Gerade der Fall ESM habe gezeigt, dass man sich politischen Streit erspart hätte, wäre die Frage der Verfassungsmäßigkeit geklärt gewesen.

Die FPÖ hat gemeinsam mit dem BZÖ und den Grünen auch eine Verfassungsbeschwerde gegen Österreichs Teilnahme am Euro-Fiskalpakt eingebracht. Dieser wurde mit einfacher Mehrheit durch den Nationalrat genehmigt. Nach Ansicht der Opposition wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen. Dieser Entscheid ist noch ausständig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.04.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.