EU-Datenschutzgesetz: Brüssel gab US-Druck nach

EU Datenschutzgesetz Bruessel USDruck nach
EU Datenschutzgesetz Bruessel USDruck nach(c) REUTERS (PAWEL KOPCZYNSKI)
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Washington lobbyierte erfolgreich gegen eine höchst unbequeme Vorschrift einer neuen Verordnung.

Brüssel/Washington/Go. Die amerikanische Regierung hat es laut einem Bericht der „Financial Times“ geschafft, eine für sie hinderliche Bestimmung aus dem Vorschlag für ein neues EU-Datenschutzgesetz zu streichen. Diese Vorschrift hätte es Technologieunternehmen wie Google, Facebook oder Microsoft verboten, E-Mails, Protokolle von Telefongesprächen und andere persönliche Daten ihrer EU-Kunden an die amerikanischen Sicherheitsbehörden und Geheimdienste herauszugeben.

Die 27EU-Kommissare beschlossen diese Vorlage für eine Datenschutzgrundverordnung am 25.Jänner 2012. Federführend war Justizkommissarin Viviane Reding. Ihr ursprünglicher Vorschlag enthielt Artikel 42, der den Zugriff der US-Geheimdienste auf die Daten europäischer Internetnutzer stark erschwert hätte. Sie hätten, wie schon bisher, in jedem einzelnen Fall ein Ansuchen an die zuständigen Behörden des jeweiligen EU-Staates richten müssen.

Laut „Financial Times“, die sich auf anonyme Kommissionsbeamte beruft, war das den Diplomaten vieler Mitgliedstaaten ein Dorn im Auge. Sie argumentierten, dass die Daten der Europäer ohnehin oft auf Servern in den USA liegen und der Vollzug von Artikel 42 durch europäische Behörden folglich recht schwer wäre. Außerdem befürchteten sie, dass Washington im Gegenzug die Verhandlungen über das EU-US-Freihandelsabkommen erschweren würde.

Einige EU-Abgeordnete erklärten am Donnerstag, sie würden Artikel 42 wieder einfügen. „Es ist kein Geheimnis, dass es intensives Lobbying vonseiten der USA gegeben hat. Die Kommission hat dem aber standgehalten“, sagte Redings Sprecherin. „Wenn die Mitgliedstaaten strengere Vorschriften wollen, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, sich Gehör zu verschaffen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.06.2013)

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