EU-Kommission will Klonfleisch zulassen

EU-Kommission fordert Klonverbot für Europäische Union
EU-Kommission fordert Klonverbot für Europäische Union (c) REUTERS (� Stringer Taiwan / Reuters)
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Vorschuss für USA-Handelsabkommen: Gesundheitskommissar Tonio Borg wird am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag vorbringen. Produkte von Klon-Nachkommen müssen nicht gekennzeichnet werden.

Die EU-Kommission will zwar das Klonen von Tieren in der Union verbieten, aber den Binnenmarkt für Fleisch vom Nachwuchs geklonter Tiere öffnen. Das geht aus einer Gesetzesvorlage hervor, die von der „Welt“ veröffentlicht wurde. Der Schritt wird als Vorleistung für ein Handelsabkommen mit den USA interpretiert. Dort ist Klonfleisch seit Anfang 2008 zugelassen. In Europa gibt es gegenüber dem gentechnischen Verfahren, mit dem exakte Kopien im Labor erzeugt und dann in Leihmüttern ausgetragen werden Vorbehalte. Eine Gesundheitsgefährdung konnte bisher nicht nachgewiesen werden.

Die EU-Kommission will lediglich ein Importverbot für lebende Klontiere und für Fleisch von diesen Tieren einführen. Dies wird allerdings wenig Einfluss auf den Import von Klonfleisch haben. Denn geklonte Tiere sind teuer und werden meist nur in der Zucht verwendet, ihr Fleisch kommt fast nie in den Handel.

Nur Importfleisch darf künftig von Klon-Nachkommen stammen

Die EU-Kommission versucht die Öffnung des Markt durch eine relativ strenge Regelung innerhalb Europas zu kompensieren. "Die Mitgliedstaaten der EU sollen sicherstellen, dass Nahrung von geklonten Tieren nicht auf den Markt kommt", zitiert die "Welt" aus dem Papier. Das Fleisch und die Milch von Nachfahren der Klontiere sollen dem Bericht zufolge allerdings in den Handel gelangen dürfen und müssen nicht einmal gekennzeichnet werden. Damit könnten Produkte von Nachkommen der Klontiere vom Verbraucher gekauft und verzehrt werden, ohne dass dieser das merkt. Sie werden nur Importfleisch betreffen.

Aufwand zu hoch

Borg hatte ursprünglich eine Kennzeichnungspflicht für das Fleisch von Klontier-Nachkommen geplant, konnte sich damit aber innerhalb der EU-Kommission nicht durchsetzen. Der Aufwand sei zu hoch, um die Nachfahren der Klontiere zu ermitteln, hieße es in Brüssel. Außerdem fürchte man, dass eine Kennzeichnungspflicht gegen die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) verstoßen und zugleich eine Einigung auf das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA erschweren könnte.

(APA/dpa)

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