Mentholzigaretten werden ab 2020 verboten

BRITAIN TOBACCO DISPLAY BAN
BRITAIN TOBACCO DISPLAY BAN(c) EPA (ANDY RAIN)
  • Drucken

Kommission, Europaparlament und Rat einigen sich auf die Eckpunkte der Reform. Demnach sollen künstliche Aromen fortan tabu sein. Was E-Zigaretten anbelangt, bleibt vorerst alles beim Alten.

Brüssel. Langwierige Verhandlungen, Lobbying-Offensiven sowie der erzwungene Rücktritt eines EU-Kommissars wegen angeblicher Befangenheit: Die Volten in den seit gut einem Jahr laufenden Verhandlungen über eine EU-Richtlinie für Tabakprodukte haben das Zeug zum Thriller. Nun zeichnet sich erstmals ein Ende ab: In der Nacht zum Dienstag einigten sich die Vertreter von EU-Kommission, Europaparlament und Rat auf die Eckpunkte der Reform. Sofern Mitgliedsländer oder EU-Abgeordnete nicht noch dazwischenfunken (sie müssen nämlich noch formell ihre Zustimmung erteilen), wird die Richtlinie bereits im kommenden Jahr in Kraft treten.

Zweck des Unterfangens ist die europaweite Harmonisierung der Regelungen mit besonderem Augenmerk auf dem Gesundheitsschutz für junge Menschen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind mehrere Maßnahmen geplant.
• Warnhinweise: Sie sollen künftig Text und Bild kombinieren und 65 Prozent der Vorder- und Rückseiten der Verpackung einnehmen. Die Warnung soll auch erkennbar sein, wenn die Zigarettenschachtel offen ist. Verpackungen von Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak sind ausgenommen – sie müssen lediglich einen Warntext tragen. Grund: Diese Produkte gelten nicht als Einstiegsdroge für Jugendliche.

• Verpackungen müssen künftig quaderförmig sein – besonders verlockend wirkende Zigarettenschachteln, die Lippenstiften oder Lebensmitteln ähneln, werden verboten – ebenso wie irreführende Bezeichnungen wie „mild“ oder „light“.

• Schlanke Zigaretten: Entgegen ursprünglichen Überlegungen werden sie nun doch nicht verbannt. Ihre Verpackungsgröße muss allerdings künftig der Norm entsprechen, d.h. 40 Slim-Zigaretten pro Schachtel.

• Mentholzigaretten werden verboten, das Verbot gilt nach einer sechsjährigen Übergangsfrist, also voraussichtlich ab 2020.
• Andere Aromen (wie etwa Vanille) sollen ebenfalls tabu sein – gemäß Richtlinie soll Tabak künftig nach Tabak schmecken. Ausnahmen gibt es für Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos. Generell wird die Meldepflicht für Zusatzstoffe verschärft.

• E-Zigaretten: Hier sind die Verhandler nicht auf einen grünen Zweig gekommen. Die Mitgliedstaaten sollen den Verkauf nach ihrem Ermessen regeln können. Grundsätzlich gilt: Wird eine E-Zigarette vom Hersteller als „Arzneimittel“ deklariert, muss sie über Apotheken vertrieben werden. Gilt sie hingegen als Verbraucherprodukt, wird sie in Trafiken etc. verkauft. Was die Gefährlichkeit der Nikotin-Kartuschen anbelangt, soll die Kommission binnen drei Jahren einen Bericht vorlegen. Es besteht Grund zur Sorge, dass die Kartuschen mit illegalen Substanzen präpariert werden könnten. (la)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.12.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Kommentare

Warnhinweis eines Nichtrauchers

Von Helmut Schmidt bis Alexander Van der Bellen, von Josef Hader bis Robert Menasse. Sie und viele mehr sind Ziel einer aufwendigen Attacke.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.