ESM-Klage von Karlsruhe final abgeschmettert

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Neue Vorgabe: Berlin muss Kapitalabrufe budgetieren.

Berlin. Erst hatte alles ganz schnell zu gehen, dann nahmen sich die deutschen Verfassungsrichter Zeit. Im September 2012 wies Karlsruhe einen Eilantrag gegen den europäischen Rettungsfonds ESM ab. Am Dienstag folgte das endgültige Urteil zur bisher größten deutschen Verfassungsbeschwerde. Wie erwartet ist es ein Plazet: Der ESM verstößt nicht gegen die Budgethoheit des Bundestags. Die Bedingung lautete schon vor zwei Jahren: Der Haftungsrahmen von 190 Mrd. Euro darf nicht ohne Zustimmung der Abgeordneten erhöht werden.

Dies völkerrechtlich zu fixieren, hat die Regierung erledigt. Dennoch ist der gestrige Spruch mehr als eine Formalität. Ein wichtiger Punkt war noch zu klären: Wie lässt sich absichern, dass Deutschland allfällige Kapitalabrufe innerhalb dieses Rahmens rechtzeitig erfüllen kann, ohne dabei das Parlament zu übergehen?

Die nun erfolgte Vorgabe: Die Regierung muss schon im Budget Rückstellungen für absehbare Beträge bilden. In der Tonalität aber zeigt sich: Die Richter nehmen sich in der Kontrolle der Politik zurück, sie verweisen auf die breiten Spielräume der Parlamentarier.

Letzte Runde gegen die EZB

Die Gegner der Rettungspolitik konzentrieren ihre Kräfte längst auf die parallele Klage gegen die Europäische Zentralbank (EZB) und deren Versprechen, im Krisenfall unbegrenzt Staatsanleihen zu kaufen. Diesen Punkt hatten die Kläger 2012 noch eilig in ihre Beschwerde gepresst.

Die Richter aber klammerten ihn aus und verwiesen ihn im Jänner an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Erst wenn Luxemburg entschieden hat, ob das Anleihekaufprogramm als verbotene Staatsfinanzierung zu werten ist, sprechen die roten Roben das letzte, entscheidende Wort zur Eurorettung – der Showdown für 2015. (gau)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.03.2014)

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