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EU-Vertrag: Wenig Chancen für Österreichs Sonderwünsche

03.10.2007 | 18:21 |  Von unserer Korrespondentin REGINA PÖLL (Die Presse)

Reformpaket. Experten sehen Zusatz zum Uni-Zugang kritisch.

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WIEN/BRÜSSEL. Offiziell liegt der Entwurf zum neuen EU-Vertrag seit Dienstagabend auf dem Tisch. Doch das Reformpaket, das die erweiterte Union fit für die Zukunft machen soll, ist deshalb noch lange nicht fertig geschnürt. Denn bisher wurde vor allem die juristische Dimension geklärt. Die letzten – schwierigen – politischen Entscheidungen bleiben für den „Showdown“ der Staats- und Regierungschefs, den EU-Gipfel am 18. und 19. Oktober in Lissabon.

Bis dahin wird zwischen den Regierungen noch eifrig gefeilscht. Österreich hat bereits zwei wesentliche Änderungswünsche angemeldet. Die Chancen auf eine Durchsetzung beurteilen Experten freilich skeptisch.

So soll nach Wunsch der österreichischen Regierung eine Sonderregelung zum Uni-Zugang in den Vertrag aufgenommen werden: als „nicht-wirtschaftliche Dienstleistung“, über die die Mitgliedstaaten selbst entscheiden dürfen.

Sollte das von Wien geforderte Extra festgeschrieben werden, könnte das die aktuelle Inländerquote von 75 Prozent an den Medizin-Universitäten rechtfertigen. Das laufende Prüfverfahren wegen einer möglichen Vertragsverletzung durch Österreich müsste eingestellt werden. Bisher argumentierte Brüssel, dass die Quote dem Grundsatz der Mobilität im Binnenmarkt widerspreche, weil sie EU-Ausländer benachteilige – etwa Deutsche, die vor dem Numerus clausus in ihrer Heimat an Österreichs Unis fliehen.

Sollte der Uni-Zugang künftig als nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen gelten, wäre Österreich nicht länger vor dem Europäischen Gerichtshof klagbar, glaubt man in Wien. 2005 war das Land verurteilt worden, weil Ausländer bis dahin nur unter erschwerten Bedingungen an die Universitäten durften. Als nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen gelten derzeit der öffentliche Nahverkehr oder die Gesundheitsvorsorge.


Wunsch aus Wien kam spät

Dass die Liste dieser Dienstleistungen um den Uni-Zugang erweitert wird, schließt der Salzburger Europarechts-Experte Günter Herzig nicht aus. Es käme freilich auf die exakte Formulierung an, betont er gegenüber der „Presse“. „Politische Kompromissformeln, die in solchen Fällen oft wahrscheinlich sind“, hätten aber „keine rechtlichen Auswirkungen“. Überhaupt sehe er das Vorhaben „skeptisch oder sehr ambitioniert“, so Herzig. Österreich habe seine „Wünsche sehr spät angemeldet“.

Dass ein Urteil des EuGH mit Hilfe eines Protokolls im Vertragstext nachträglich korrigiert wird, habe es in der europäischen Geschichte „kaum einmal“ gegeben, meint Herzig – schon gar nicht, wenn nur ein Mitgliedstaat davon betroffen ist. Österreich argumentiert hingegen, dass es nicht um eine Korrektur des EuGH gehe, sondern darum, etwas im Vertrag festzuschreiben, was ohnehin demnächst in diesem Sinne entschieden werde.

Dabei geht Wien allerdings von einer für Österreich positiven Lösung im Uni-Streit aus.


„Positive Signale“

Auch im Außenministerium dominiert Optimismus: Der Zusatz zum Uni-Zugang werde kommen, man habe aus mehreren EU-Staaten „positive Signale“ erhalten. Ein Umstand, über den die EU-Kommission allerdings noch nicht informiert sei, wie ein Kommissionssprecher meint.

Zumindest Belgien könnte sich auf Österreichs Seite schlagen, denn es klagt über ähnliche Probleme: Belgiens Unis ächzen unter französischen Studenten. Man wolle erst abwarten, welche Formulierung Österreich in den EU-Vertrag einbringen möchte, ehe man die Forderung unterstütze. „Es gibt aber ganz sicher große Sympathie unserer französischsprachigen Gemeinschaft“, meint eine Insiderin.

Noch weniger Chancen als bei den Unis dürfte Österreich mit seinem zweiten Anliegen haben: Neue Mitglieder sollten nur noch aufgenommen werden, wenn Europa „aufnahmefähig“ ist. Ein Passus, der vor allem an die Türkei gerichtet wäre. Die Aufnahmefähigkeit Europas im Vertrag zu präzisieren, ist eine jahrelange Forderung Österreichs, die aber von anderen EU-Staaten immer wieder abgeschmettert wurde: Es gebe keine Notwendigkeit dazu. Beobachter rechnen daher damit, dass sich Wien beim nächsten Gipfel wieder eine Absage holt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.10.2007)

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1 Kommentare
dresak
04.10.2007 10:32
0 0

Uni-Quote Belgien und Österreich

Belgien hat inzwischen für dieses Studienjahr einen Numerus Clausus eingeführt - und keine Quote so wie Österreich. Wenn Österreich auch einen Numerus Clausus einführen würde so wäre das Problem gelöst. Belgien ist eben pragmatischer und realistischer in seiner Vorgangsweise.

Die Verträge der EU könne doch keine menschenrechtswidrigen Bestimmungen aufnehmen, die gegen die EMRK verstossen, sonst würde eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einer Aufhebung dieses Passuses im EU Vertrag führen.

Es ist sicherlich legitim so etwas zu verlangen, aber Pragmatismus wie etwa die belgische Vorgangsweise wären realisitischer zur Lösung des Problems.