Justiz und Inneres wird endgültig eine gemeinsame Aufgabe der EU-Staaten. Das bedeutet, dass die EU-Kommission mehr Einfluss auf den Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität bekommt. Noch wichtiger aber ist, dass es künftig auch kein Veto einzelner Staaten in diesem Bereich mehr gibt. Lediglich Großbritannien hat sich ein sogenanntes "Opt out" ausverhandelt und muss an dieser gemeinsamen Politik nicht mitwirken.
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Neue Kompetenzen gibt es auch in der gemeinsamen Außenpolitik. Die EU-Staaten wollen hier ihr gemeinsames Vorgehen besser koordinieren. Die EU-Kommission erhält durch den künftigen Außenbeauftragten, der auch Vizepräsident der Kommission sein wird, mehr Einfluss.
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Große Länder gewinnen wieder etwas von dem Einfluss zurück, den sie durch die Erweiterung verloren haben. Von 2014 an entscheiden die EU-Mitgliedsländer im Rat nach der doppelten Mehrheit. Diese ist dann erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Deutschland hätte beispielsweise statt derzeit 8,41 Prozent der Stimmen im Rat künftig einen Einfluss von 11,66 Prozent.
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Obwohl mittlere Länder durch die Machtverschiebung im Rat am meisten verlieren, schneidet Österreich relativ gut ab. Polen wird ein Viertel seines Einflusses einbüßen. Österreich hingegen hat künftig nur geringfügig weniger Einfluss als bisher (2,53 statt 2,90 Prozent).
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Die Solidaritätsklausel verpflichtet alle Mitgliedstaaten zum gegenseitigen Beistand bei Terrorakten und bei Naturkatastrophen. Kommt es auf dem Gebiet der EU zu einem Terroranschlag, können neben nationalen auch gemeinsame Verteidigungsmaßnahmen ergriffen werden.
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Der Beschluss darüber wird allein im EU-Rat gefasst. Das Europaparlament hat hier keinen Einfluss. Der Neutralitätsvorbehalt gilt bei Terroraktionen nicht. Auch Österreich muss helfen. Für die Anwendung der Solidaritätsklausel heißt es im neuen EU-Vertrag: "Die Union mobilisiert alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel."
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Nationale Parlamente erhalten mehr Einfluss auf EU-Entscheidungen. Sie können sich künftig frühzeitig gegen neues Gemeinschaftsrecht aussprechen, wenn dieses eigentlich besser auf nationaler Ebene verwirklicht werden könnte.
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Auch das Europaparlament erhält mehr Mitsprache bei Budget, Landwirtschaft und im Bereich Justiz und Inneres. Die Grundrechtscharta wird Teil des Gemeinschaftsrechts. Das bedeutet, dass nicht nur Freiheitsrechte festgeschrieben sind, sondern auch soziale Grundrechte wie das Recht auf Grundschulbildung, das Streikrecht und der Anspruch auf kostenlose Arbeitsvermittlung. Großbritannien und Polen haben sich hier eine Ausnahmebestimmung gesichert.
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Ein neuer EU-Ratspräsident wird eingesetzt. Er wird für zweieinhalb Jahre die EU-Gipfel leiten und auch als Repräsentant der EU auftreten. Der künftige "EU-Präsident" soll ein "elder statesman" sein, der früher dem Kreis der Staats- und Regierungschefs angehört hat. Die rotierende EU-Präsidentschaft, die jeweils für ein halbes Jahr von einem Mitgliedstaat übernommen wird, gerät dadurch zum Auslaufmodell.
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Außerdem wird es einen neuen EU-Außenbeauftragten geben, der die gemeinsame Außenpolitik koordiniert. Er wird Vizepräsident der Europäischen Kommission und alle Ratstagungen der Außenminister leiten. Polen will außerdem mehr Generalanwälte beim Europäischen Gerichtshof.
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Die Säulen des neuen EU-Vertrages
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