Bürgerinitiative gegen TTIP abgelehnt

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REIMON(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Die EU-Kommission argumentiert, dass Bürger nur gegen ein EU-Gesetz vorgehen können, nicht gegen Verhandlungen mit den USA und Kanada.

Brüssel. Zum mittlerweile 20. Mal hat die EU-Kommission die Durchführung einer europaweiten Bürgerinitiative aus formalen oder rechtlichen Gründen abgelehnt. War sie schon wegen ihres Neins zu einem Anti-Atom-Begehren heftig kritisiert worden, so dürfte sich dieser Unmut bei ihrer jüngsten Zurückweisung noch steigern. Denn es geht um eine Bürgerinitiative, die den Stopp der umstrittenen Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) fordert.

Die Organisatoren, darunter Attac Österreich, wollen sich nicht kampflos geschlagen geben. Die Ablehnung sei ein „Akt der Willkür“, hieß es in einer ersten Reaktion. Das Bündnis prüfe eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Auch von Gewerkschaftsseite und von Europaabgeordneten der Sozialdemokraten und Grünen kommt Protest. Der grüne Abgeordnete Michel Reimon will sogar die Zustimmung zur neuen EU-Kommission von einer Revision der Ablehnung abhängig machen.

Die EU-Kommission argumentiert in ihrer Begründung, die der „Presse“ vorliegt: Die Bürgerinitiative erfülle zwar die Voraussetzung, dass die Angelegenheit in die Kompetenz der Brüsseler Verwaltung fallen muss, doch sei die Verhandlung eines Freihandelsabkommens für sich kein Teil des EU-Rechts. Es gehe nur um die Umsetzung eines Auftrags des EU-Rats. „Im Fall von internationalen Abkommen ist der rechtliche Akt eine Entscheidung des Rats...“, heißt es. Eine Bürgerinitiative könne zwar gegen EU-Gesetzte vorgehen, nicht aber „das Tun der Kommission stoppen“, sagte ein Sprecher des scheidenden EU-Handelskommissars, Karel de Gucht.

Für Irritationen sorgt, dass die EU-Kommission bei einem anderen internationalen Abkommen zum Klimaschutz eine solche Bürgerinitiative sehr wohl zugelassen hat. Die Initiatoren dieser Initiative durften europaweit Unterschriften für eine Aussetzung des Klimaschutz- und Energiepakets der EU sammeln, das ihrer Ansicht nach zu einer Verlagerung von Arbeitsplätzen und Unternehmen in Entwicklungsländer führe. Die Kommission kann lediglich argumentieren, dass diese Bürgerinitiative nicht gegen das verhandelte Klimaschutzabkommen gerichtet war, sondern gegen die daraus resultierenden EU-Gesetze. (ag. red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.09.2014)

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