Ein internes Papier der EU-Kommission empfiehlt ein Abkommen mit den USA ohne die umstrittene Investorenschutzklausel.
Brüssel. In der Brüsseler EU-Kommission dürfte es interne Spannungen rund um die Verhandlungen mit den USA über das Freihandelsabkommen (TTIP) geben. Hatte der scheidende EU-Handelskommissar Karel De Gucht stets auf die Notwendigkeit eines Schutzes für Investoren gepocht, so empfehlen seine Beamten nun den Verzicht auf die im Abkommen vorgesehenen außergerichtlichen Schiedsverfahren. In einem internen Papier, das vom „Handelsblatt“ veröffentlicht wurde, heißt es: „Wenn es uns gelänge, die beschriebenen Nachteile zu verhindern oder zu parieren, wäre dies die stärkste Maßnahme, der Anti-TTIP-Kampagne zu begegnen, eine neue Kommunikation zu starten und zu zeigen, dass die Kommission auf die Öffentlichkeit eingeht.“
Der Brief ging an die neue schwedische Handelskommissarin, Cecilia Malmström. Die liberale Politikerin hatte im Oktober in einer schriftlichen Antwort an das Europaparlament die Streichung der Schiedsgerichtsverfahren vorerst angekündigt, war dann aber zurückgerudert. Sie behauptete, der Textteil sei von Juncker-Mitarbeitern verändert worden. Auch dadurch wurde deutlich, dass es in Brüssel kontroverse Ansichten zum Investorenschutz gibt. Zahlreiche europäische Unternehmen fordern das Festhalten an der Klausel, die auch ihnen Schutz bieten würde.
Nein aus Deutschland
Gegen das außergerichtliche Schiedsgericht zur Lösung von Streitigkeiten zwischen internationalen Investoren und EU-Mitgliedstaaten hat sich bereits der deutsche Wirtschaftsminister, Sigmar Gabriel (SPD), ausgesprochen. Er verlangt, diese Klausel auch aus dem eben erst fertig verhandelten Abkommen mit Kanada (CETA) zu entfernen. Kritiker wie Gabriel fürchten, dass ausländische Konzerne damit auf die Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten Einfluss nehmen könnten. Erst vergangene Woche ist ein neues Handelsabkommen der EU mit Singapur abgeschlossen worden, das ebenfalls den Investorenschutz enthält. (ag./wb)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.10.2014)