WIEN (wb). „Der Verfassungsgerichtshof ist aufgerufen, dem Recht der Österreicher zum Siege zu verhelfen.“ Mit diesem Aufruf hat ein Personenkomitee aus 16 Klägern, darunter Universitätsprofessoren wie der Nutztierökologe Alfred Haiger oder der Biotechnologe Anton Moser, am Donnerstag eine Verfassungsklage gegen die EU-Verträge und auch gegen die EU-Mitgliedschaft Österreichs eingereicht. Die Klageschrift wurde vom deutschen Professor für Öffentliches Recht, Karl Albert Schachtschneider, verfasst.
Schachtschneider, der auch für deutsche EU-Gegner tätig ist, argumentiert, dass 1994 in Österreich zwar eine Volksabstimmung über den Beitritt abgehalten wurde, doch seien die Änderungen der Strukturprinzipien und Baugesetze der Bundesverfassung „nicht zur Abstimmung gestanden“. Diesem Ansatz haben freilich bereits mehrere österreichische Verfassungsrechtler widersprochen.
Auf Widerspruch dürften auch einige Argumente stoßen, die sich gegen weitere EU-Verträge richten. Schachtschneider behautet etwa, durch diese Verträge würden Grundprinzipien der Verfassung, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Sozialstaat, unterwandert. Er erkennt das Europaparlament nicht als Volksvertretung an und ortet im Lissabon-Vertrag das Recht der EU auf Kriegsführung. Eine Differenzierung zwischen Friedenseinsätzen und der Teilnahme an Kriegen lässt er nicht gelten. In der Grundrechtscharta, die ausdrücklich die Todesstrafe verbietet, glaubt er, Hinweise auf das Recht zur Tötung durch den Staat zu erkennen.