EU-Kommission will Situation von Asylwerbern verbessern

Fluechtlingslager in Frankreich
Fluechtlingslager in Frankreich(c) EPA (Sean Dempsey)
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Asylwerber in der EU sollen künftig nach spätestens sechs Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten. Außerdem sollen sie nicht mehr automatisch in das "Ersteintrittsland" abgeschoben werden können.

Die EU-Kommission will die Bedingungen für Asylwerber in der Union verbessern. Kommissions-Vizepräsident Jaques Barrot stellte am Mittwoch in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag der Behörde vor. Damit soll unter anderem das so genannte Dublin-II-Abkommen geändert werden. Für kommenden April ist die Einrichtung eines europäischen "Unterstützungsbüros" für Flüchtlinge und ein Richtlinienentwurf zu einem gemeinsamen EU-Asylverfahren geplant.

Künftig soll ein Asylwerber nicht mehr automatisch in das Land abgeschoben werden können, in dem er als Erstes angekommen ist. Dadurch soll verhindert werden, dass jene Länder, die einen besonders starken Andrang von Flüchtlingen haben, noch zusätzlich belastet werden. Zu diesen Ländern gehören etwa Griechenland, Malta oder Zypern. Weiters soll dadurch der Anreiz für Flüchtlinge entfallen, sich zuerst in solche EU-Staaten zu begeben, wo die Asylpolitik im EU-Vergleich weniger restriktiv ist.

Arbeitserlaubnis nach sechs Monaten

Den Asylwerbern soll künftig nach spätestens sechs Monaten jedenfalls eine Arbeitserlaubnis in ihrem Aufenthaltsland erteilt werden, damit sie sich ihren Lebensunterhalt und eine menschenwürdige Unterkunft selbst leisten können. Barrot bezeichnete dazu in einem Interview mit der französischen "Libération" (Mittwoch-Ausgabe) die Schaffung eines europäischen Asylrechts und eines einheitlichen Rechts auf Arbeit als "unumgänglich".

Die Aufnahmebedingungen von Flüchtlingen sollen ebenfalls verbessert werden. Eine Festnahme von Flüchtlingen soll nur mehr unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich werden. Die entsprechenden Richtlinien sollen neugefasst werden. Als besonders wichtig bezeichnete Barrot am Mittwoch die Rechte von Kindern im Asylverfahren.

(Ag.)

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