Der EuGH bestätigte die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2011, Ausnahmeregeln zu beanstanden.
Luxemburg. Ökostrom darf in Österreich Großkunden nicht billiger kommen als dem Rest der Abnehmer. Zu diesem Urteil kamen die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag. Demnach handelte die EU-Kommission richtig, als sie das österreichische Ökostromgesetz vor knapp vier Jahren teilweise beanstandete. Wien zog daraufhin in Luxemburg vor den EuGH – und musste gestern in der Causa (Rechtssache T-251/11) schlussendlich den Kürzeren ziehen.
Kleine zahlen für Große mit
Der von Österreich geförderte Ausbau von Ökostrom wurde von der Brüsseler Behörde im März 2011 zwar gutgeheißen – allerdings mit Ausnahme der Industrieregelung für Großkunden. Nach den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung sollten große Stromverbraucher von einem Teil der Mehrkosten durch die Ökostromzuschläge befreit werden, sobald die Aufwendungen für grünen Strom höher als 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes liegen. Die Kommission argumentierte damals, dass als Konsequenz der Ausnahmeregelung kleinere Stromverbraucher höhere Stromrechnungen zu bezahlen hätten, um die Unterstützung für Großkunden zu kompensieren – denn sie wären dazu verpflichtet gewesen, mehr vom teureren Ökostrom zu kaufen.
Der Einspruch der österreichischen Regierung wurde von den Luxemburger Richtern gestern definitiv abgewiesen. „Die teilweise Befreiung von der Verpflichtung zur Abnahme von Ökostrom, die Österreich energieintensiven Unternehmen zu gewähren beabsichtigt“, stelle in der Tat „eine verbotene staatliche Beihilfe“ dar, heißt es in der Urteilsbegründung. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sei, dass die teilweise Befreiung der Großkunden von den Ökostrommehrkosten „einer zusätzlichen Belastung für den Staat“ gleichkomme, „da jeder Nachlass bei der Höhe der Abgabe, die energieintensive Unternehmen zu zahlen hätten, als Ursache von Einbußen bei den Einnahmen des Staates angesehen werden könne“.
Urteil ohne praktische Auswirkung
In Wien wurde die Entscheidung mit einem Schulterzucken quittiert. Das EuGH-Urteil hat „in der Praxis keine Auswirkungen“, teilte das Wirtschaftsministerium per Aussendung mit: Österreich habe das „Ökostromgesetz längst überarbeitet und beihilferechtlich notifiziert“, die neuen Vorschriften seien bereits von der EU-Kommission genehmigt worden. (ag./la)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.12.2014)